Wann wird die Post verklagt?

Heise online: Kino.to für UPC-Kunden gesperrt
… Da der VAP den Betreiber der in Russland gehosteten Domain kino.to nicht ausfindig machen konnte, hat er sich an UPC – als Stellvertreter für andere Internet Access Provider gerichtet …
Jemand versendet eine Briefbombe. Der Absender ist nicht zu ermitteln. Logische Konsequenz aus dem obigen Urteil ist nun, die Post/DHL/Hermes auf Unterlassung zu verklagen! Ab jetzt dürft ihr keine Briefbomben mehr ausliefern – und wehe wenn doch!

Das ist albern? Ja, genau. Deckungsgleich mit dem österreichischen Urteil!

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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