Zweifarbiges Pflaster ist doch kein Radweg

Ich hatte vor einiger Zeit die Verwaltung gefragt, warum an der Hermann-Löns-Straße der Gehweg zweifarbig gepflastert worden sei. Das war in einem Bereich, in dem Tempo 50 erlaubt ist. Mir wurde daraufhin erläutert:

Es handelt sich hier um einen „sonstigen Radweg“ im Sinne von § 3 Abs. 4 Satz 3 StVO. Hiernach sind Radwege z.B. auf Grund einer fehlenden Regelbreite nicht als Radwege beschildert, können aber von Radfahrern, die auf den Schutz eines Hochbordes nicht verzichten wollen, genutzt werden. Es besteht keine Benutzungspflicht.
Nun wurde der Gehweg aber auch im weiteren Verlauf, dort wo Tempo-30 angeordnet ist, zweifarbig gepflastert. Also habe ich nachgefragt, warum in einem solchen Bereich eine Radverkehrsanlage – und auch ein nicht benutzungspflichtiger Radweg ist eine solche – angelegt wurde.

ASE – 20.05.2020
23.5 RH Edler: Seinerzeit hat ihm die Verwaltung auf die Frage, was zweifarbiges Pflaster auf Gehwegen bedeuten soll, geantwortet, dass dies nicht benutzungspflichtige Radwege seien. Warum werden dann auch an Strecken mit „Tempo-30“ Radverkehrsanlagen angelegt (Hermann-Löns-Straße)?

Antwort der Verwaltung: Zweifarbiges Pflaster ist nicht gleichbedeutend mit einer Benutzungspflicht. Eine Benutzungspflicht wird nur durch Beschilderung begründet. In Tempo-30-Zonen werden keine neuen Radverkehrsanlagen angelegt. Sofern bei Begründung einer Tempo-30-Zone im betreffenden Gebiet Radverkehrsanlagen vorhanden sind, so werden diese nur verkehrsrechtlich (Rückbau der Beschilderung) zurückgenommen, nicht jedoch baulich verändert.

Die Verwaltung hat meine Frage ganz offensichtlich nicht richtig gelesen. Ich schrieb bereits, dass das nicht benutzt werden muss. Ich weiß auch, dass sich eine Benutzungspflicht nur durch entsprechende Beschilderung ergibt. Die Verwaltung hat also mit den vielen klugen und richtigen Bemerkungen meine Frage exakt gar nicht beantwortet bzw. widerspricht sogar ihrer eigenen Antwort von vor einem halben Jahr zu derselben Straße!

Neu gepflasterter Gehweg an der Hermann-Löns-Straße
Und ganz offensichtlich – das Pflaster ist nunmal öffentlich für jeden sichtbar – hat die Stadt im Bereich einer Tempo-30-Beschränkung doch eine nicht benutzungspflichte Radverkehrsanlage gebaut (hat sie letzten Juli zumindest behauptet). Meine Frage war, warum sie das macht? Das weiß sie offensichtlich selbst nicht. ich vermute “Weil das schon immer so war!” …

Damit fördert sie, dass Radfahrende bedrängt und angehupt werden! Autofahrende kennen in aller Regel die Bestimmungen nicht, was ein Radweg ist, wann er benutzt werden muss und wann benutzt werden darf. So wird das nichts mit der Fahrradfreundlichkeit.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

5 Kommentare zu „Zweifarbiges Pflaster ist doch kein Radweg

  1. Rote Farbe macht noch keinen Radweg. Dafür gibt es keinen Anhaltspunkt in der StVO. Manche Städte pflastern Gehwege rot und Radwege grau und auch das ist ok. zumindest braucht es weitere Indizien. Andere Länder haben eckige Schilder für soetewas.

  2. auweia… was soll das handtuchbreite rote Ding eigenlich sonst darstellen? Etwa den Gefahrenbreich der Dooring-Zone rechts neben den parkenden KFZ anzeigen?
    in meiner Stadt wurde in grauer Vorzeit mal in vielen Straßen der Bereich zwischen Geh- und Radweg 30cm bis 50cm rot gepflastert, in einigen Nachbastädten gibt es schon seit längerem rote Radwege, aber nicht konsequent überall.

    In Deutschland gibt es anscheinend kein einheitliches Regelwerk, welches für Radverkehrsanlagen verbindlich ist. Jeder macht was er will.
    Und die Unterscheidung von Benutzungspflicht und Benutzungserlaubnis, Benutzungsverbot von Gehwegen usw. verwirrt mittlerweile viel zu viele Verkehrsteinehmer. Fußgänger stellen sich mir bei “Radfahrer frei” in den Weg, Autofahrer hupen mich an, wenn ich auf demselben Abschnitt au der fahrbahn radele.

    Die Aufhebung der Benutzungsplicht 1997 hat keine Besserung der Situation gebracht, sondern nur zur Folge, dass immer mehr Schilderwald aufgestellt wurde, welcher spezielle Radverkehrsregeln unterschiedlich definiert. Das ist alles viel zu komplex für viele.

  3. Solange da nicht “Radfahrer frei” als Zusatzschild irgendwo steht, _darf_ ich als Radfahrer doch gar nicht auf den Hochbordbürgersteig. Wie sieht das da aus?

  4. das frage ich mich auch schon seitdem das gebaut worden ist. Gibt es eigentlich keine Lobby oder wenigstens Sachverstand für Fahradverkehrspolitik?
    Aber wen wundert’s – gleich nebenan die erste Fahrradstraße der Stadt für den Verkehr jedweder Art freigegeben und eine wunderbare Abkürzung. Die Schüler fahren mittlerweile lieber einen anderen Weg (Zur Hüffe)

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