Radweg(?) an der Halsterner Straße

Weil unser Bürgermeister in der gestrigen Neuen Westfälischen wieder so schön in die Kamera lachte und dabei geltende Regeln außer Acht ließ, habe ich mal nachgefragt, warum er das tat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr verwundert habe ich gestern den Artikel in der Neuen Westfälischen zur Kenntnis genommen, in welchem Herr Müller-Zahlmann offensichtlich gut gelaunt, gegen die Fahrtrichtung auf einem offensichtlich viel zu schmalen Weg mit dem Fahrrad fährt. Man sieht auf dem Bild sehr schön, dass die beiden Fahrräder in eine Richtung fahrend gerade so ohne gegenseitige Berührung auf den Weg passen. Was dort los ist, wenn sich Radler und Fußgänger begegnen ist leicht auszumalen.

Gespannt bin ich nun auf die angekündigte Beschilderung. In dem Artikel wird ausdrücklich immer nur von “Radweg” gesprochen. Da nur auf einer Seite der Fahrbahn etwas asphaltiert wurde, denken Sie da wahrscheinlich an einen Zweirichtungsradweg.

In diesem Zusammenhang: Wieviele KFZ befahren die Halsterner Straße täglich?
Wird die VwV-StVO zu Zeichen 237 Abs. 4 beachtet? Der Weg an der Halsterner Straße kann maximal mit Zeichen 239 ggfls. mit dem Zusatzzeichen Z 1022-10 beschildert werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang die VwV-StVO zu Zeichen 240 besonders II S. 2. Wo und wie sind bei diesem neuen Weg die Belange der Fußgänger, insbesondere der älteren Verkehrsteilnehmer und der Kinder, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit beachtet worden?

Es hat schon einen Grund, warum die VwV zur StVO von “besonderen Gefahren eines neben der durchgehenden Fahrbahn verlaufenden und zu kreuzenden Radwegs” spricht. Die VwV zur StVO zu §2 Absatz 4 Satz 2 sagt unter I 1. “Die Anlage von Radwegen kommt im allgemeinen dort in Betracht, wo es die Verkehrssicherheit, die Verkehrsbelastung, die Verkehrsbedeutung der Straße oder der Verkehrsablauf erfordern.” Existieren auf der Halsterner Straße Gefahren die größer als die besonderen Gefahren eines Radweges sind – besonders wenn dieser als Zweirichtunsradweg angelegt ist? Wohl kaum.

Das bedeutet: auf der Halsterner Straße ist so wenig los, dass ein “Radweg” dort überhaupt gar nicht zulässig ist. Wohl ist ein Gehweg – evtl. mit dem Zusatz “Radfahrer frei” angeraten. Selbst dieser Zusatz ist aber im Prinzip überflüssig, da es bei dem Radweg ausdrücklich um Schulwegsicherung geht und die Zielgruppe in diesem Fall den Gehweg sowieso mit dem Rad benutzen muß.

Welche Beschilderung ist für den Gehweg an der Halsterner Straße geplant und mit welcher Begründung wird diese angeordnet?

Apropos: Wer ist jetzt eigentlich Fahrradbeauftragter geworden?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Edler

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*