Gebetsmühle: linksseitige Radwege

Polizei-Minden:
… Die 48-jährige Frau war gegen 13.20 Uhr verbotsweise auf dem linksseitigen Radweg der Bohlenstraße in Richtung Mindener Straße unterwegs. An der Einmündung Heuweg stieß sie mit einem 23-jährigen Seat-Fahrer zusammen, der aus dem vorfahrtrechtlich untergeordneten Heuweg nach rechts auf die Bohlenstraße einbiegen wollte …
Wieder das Übliche, was ich hier ständig anprangere. Die Polizei verweist – formal richtig – darauf, dass die Radfahrerin auf der falschen Seite unterwegs war. Und wenn es um den Gegenverkehr auf dem Radweg geht, ist das auch ein ganz gewaltiges Risiko. Zwei Radfahrer die sich auf so einem schmalen Bauwerk begegnen haben es schwer.

Aber – Wiederholung, Wiederholung – ein querender Autofahrer sieht anhand der Beschilderung gar nicht, ob da von rechts eine Radlerin kommen darf! Es gibt massenhaft linksseitig benutzungspflichtige Radwege. Das ist ein Unding, ich weiß, es ist aber so. Ein Autofahrer muss also damit rechnen, dass von dort jemand kommen könnte. Fußgänger hätten ja sowieso Vorrang. Insofern sollte die Polizei doch eher darauf hinwirken, dass die linksseitige Benutzungspflicht abgeschafft wird und auf die grundsätzliche Gefährlichkeit solcher Konstrukte hinweisen, statt schön plakativ die „Schuld“ des Radfahrers herauszustellen. An vielen Stellen muss man so fahren und da passieren exakt die gleichen Unfälle.

Immerhin kommt in dieser Meldung der Hinweis, dass der Weg aus dem der Autofahrer kam, vorfahrtrechtlich nachrangig war. Das finde ich schonmal gut, danke!

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

1 Kommentar zu „Gebetsmühle: linksseitige Radwege

  1. Es wäre doch eigentlich einfach zu lösen. Bei Unfällen die Schuld nicht immer nur zwischen den Beteiligten aufteilen. Wenn ganz offensichtlich regelwidrig aufgestellte Schilder mit gewirkt haben, sollte die entsprechende Behörde in Mithaftung genommen werden können.

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