Radwegunfall
Wieder mal auf einem Radweg. Da die Polizei nicht explizit schreibt, dass die alte Dame in der falschen Richtung fuhr, wird sie korrekt unterwegs gewesen sein. Führt die Meldung von dem kleinen Mädchen in Löhne natürlich wieder ad absurdum. Polizei 12.03.2011: Seniorin bei Unfall verletzt
… Die Seniorin war gegen 15.30 Uhr nach einem Einkauf auf dem linken Radweg in Richtung Hartum unterwegs. An der Einmündung mit der Hahler Dorfstraße kam es dann zur Kollision mit dem Pkw einer 45-jährigen Frau, die in diesem Moment nach rechts auf die Königstraße einbiegen wollte. – Die aus ihrer Sicht von rechts kommende Radfahrerin … Sehr schön auch die Wortwahl. Die Seniorin war unterwegs – ist also der aktive Part. Sie kollidierte „mit dem PKW“ einer Frau – wieder ist die Seniorin der aktive Part. Interessant, dass die Fahrerin des PKW nicht aktiv war. Die Seniorin kollidierte nur mit dem PKW, kein Wort, dass die PKW-Fahrerin nicht aufgepasst hat.
Und danach auch gleich der Einschub, mit dem suggeriert wird, dass die Autofahrerin ja eigentlich alles richtig gemacht hat „die von rechts kommende Radfahrerin“ … ja wie soll die Autofahrerin denn damit rechnen? Wo doch jeder weiß, dass Verkehr an Einmündungen auf Radwegen nur von links kommen kann.
Irreführend ist auch diese Schlagzeile, in Fettschrift:
„Bei einem Zusammenstoß mit einem Pkw erlitt ein Fahrradfahrer eine Kopfplatzwunde. Der Radler hatte den heranfahrenden Wagen übersehen.“
Im Artikel selbst erfährt man dann, daß „eine 33-Jährige aus dem Landkreis Rosenheim beim Linksabbiegen den entgegenkommenden Radler übersehen und gerammt [hat].“
Quelle:
http://www.rosenheim24.de/news/rosenheim/polizei/radfahrer-erleidet-platzwunde-polizei-rosenheim24-1165969.html
Das ist natürlich noch perfider. Und wie immer kommt der Text von unseren lieben Freunden und Helfern. Ich weiß wirklich nicht, was mit dieser bundesweit anscheinend einheitlichen Berichterstattung bezweckt wird. Es ist sehr ärgerlich.