Leichte Sichtbehinderung?
Meine Fresse, die Polizei wird aber auch nicht müde, sich schon präventiv mildernde Umstände für Autofahrer auszudenken: Polizei Mi-Lü: Radfahrer durch Unfall leicht verletzt.
… befuhr eine 65-jährige Mindenerin … die Ausfahrt des NETTO-Einkaufsmarkt in Hahlen, um nach rechts auf die Königstraße einzubiegen; sie hielt zunächst im Einmündungsbereich an. Aufgrund einer leichten Sichtbehinderung fuhr sie langsam an, als plötzlich ein aus ihrer Sicht von rechts kommender Radfahrer, der den dortigen Radweg nutzte, gegen den PKW fuhr … Die AUtofahrerin hielt natürlich an, dann setzte sie sich langsam in Bewegung. Der Radfahrer war im Gegenzug „plötzlich“ da und – auch sehr schön – er war der aktive Part, denn er fuhr gegen den PKW. Nicht der PKW nahm ihm die Vorfahrt! Interessant auch, dass der Radfahrer ja eigentlich linksseitig – also gegen die normale Fahrtrichtung – unterwegs war. Das wird von der Polizei nicht thematisiert. Ich vermute – kenne die Ecke nicht – dort wird es eine entsprechende Benutzungspflicht geben oder der Weg ist zumindest „Radfahrer frei“ ausgeschildert. Da passt es dann natürlich nicht ins Bild, dass der Radler alles richtig gemacht hat.
Ich frage mich immer, was so eine Berichterstattung bezwecken soll.
Die Texte der Polizei sind tatsächlich manchmal seltsam geschrieben.
Zu der Stelle: Es handelt sich um den Netto Markt Ecke Königstraße / Vorm Kamp. Der Radweg ist in beiden Richtungen gut ausgebaut (Grundschule liegt quer gegenüber). Ich erinner mich nicht an ein Radfahrer frei an der Stelle.
Wenn dort tatsächlich ein Radweg ist, dann benötigt man auch kein „Radfahrer frei“. Wenn auf beiden Seiten ein Radweg angelegt ist, werden beide nur in eine Richtung frei gegeben sein. Das würde darauf hin deuten, dass der Radfahrer tatsächlich verbotenerweise als Geisterfahrer unterwegs war.