Selbst Schuld

FAZ: Falschparker haften für Schäden selbst
… Wenn ein Auto ordnungswidrig auf dem Bürgersteig geparkt ist und dann von einem Kind mit einem Fahrrad beschädigt wird, ist der Autofahrer grundsätzlich selbst schuld …
Mit einem lachenden und einem weinenden Auge lese ich diese Meldung. Denn zum Einen freue ich mich, dass es diese egoistischen Geh- und Radwegparker endlich mal schwarz auf weiß bekommen, dass es Bullshit ist, was sie da veranstalten. Andererseits stört mich die Einschränkung auf “Kinder”. Es ist auch für Erwachsene schwierig, solche Engstellen zu passieren und ich wüsste keinen vernünftigen Grund, warum in so einem Fall etwas anderes gelten sollte. Der durchschnittliche Sonntagstorkler ist nicht sicherer auf seinem Drahtesel, als das neunjährige Kind, welches tagtäglich mit dem Rad zur Schule fährt.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*