Manche lernen’s nicht

Ich dachte, man hätte tatsächlich was geändert. Wohl nicht, dann eben etwas förmlicher:

Hallo liebes Beschwerdemanagementteam,

am 6. Dezember 2006 bestätigten Sie mir, dass Sie meine Adressdaten auf eine interne Sperrliste setzen, damit ich in Zukunft keine Werbung mehr von Ihnen bekomme. Offensichtlich taugen Ihre Sperrlisten nicht die Bohne. Oder aber bei Ihnen weiß die eine Hand nicht, was die andere verspricht. Jedenfalls habe ich am 26.01.2007 erneut eine unverlangte Werbesendung von Ihnen im Briefkasten gehabt, in welcher Sie mir Ihre günstigen Baufinanzierungen schmackhaft machen möchten.

Abgesehen davon, dass ich bereits im eigenen Heim wohne, habe ich bereits am 21.11.2006 deutlich gemacht, dass ich von Ihnen keine Werbung erhalten möchte. Ich sehe davon ab, bereits jetzt bei z.B. http://www.wettbewerbszentrale.de/ eine Beschwerde vorzubringen, da ich darauf hoffe, dass Sie auch so in der Lage sind, Ihre Datenbanken auf dem Stand der Wünsche Ihrer Nichtkunden zu halten und es sich hier um ein einmaliges Versehen handelte.

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

Andreas Edler
Dörgen 35
32549 Bad Oeynhausen

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieser Mail.

Die entsprechenden Paragraphen aus dem Bundesdatenschutzgesetz kennen Sie sicher.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Edler

Den Text mit dem Bundesdatenschutzgesetz findet man hier, allerdings ist er inzwischen im Netz reichlich verbreitet.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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