Radverkehr in Bad Oeynhausen
Heute hatte ich den aktuellen Radtourenkalender des ADFC Minden für das erste Halbjahr 2015 im Briefkasten. Ein Beitrag darin ist von mir:
Bad Oeynhausen hat einen recht geringen Radverkehrsanteil. In einem Workshop im vergangenen Jahr wurde ein Wert von ca. 12% genannt, wobei Wegstrecken ab 2 Kilometern bereits zu 60% mit dem KFZ zurück gelegt werden. Dabei ist die Kurstadt infrastrukturell gut aufgestellt! Abseits der Hautachsen in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung sind fast alle Straßen entweder Tempo-30-Zonen oder als Gebotsstrecke mit 30 Km/h ausgeschildert. Hier lässt es sich hervorragend mit dem Fahrrad fahren.
Etwas problematisch hinsichtlich der Akzeptanz des Rades ist sicher die Topografie Bad Oeynhausens. In der “Mitte” ist die Stadt recht eben mit überschaubaren Steigungen, wohingegen sich das Gebiet im Norden und Süden mit durchaus ordentlichen Steigungen präsentiert. Aus diesen Randbereichen in das Zentrum zu fahren ist einfach – es geht meist bergab – nur muss man ja auch wieder zurück! Hier wäre eine offensivere Kommunikation hinsichtlich des Transportes von Fahrrädern durch den ÖPNV hilfreich. Das ist nämlich durchaus möglich, aber den wenigsten bewusst.
Grundsätzlich ist die Kommunikation ein großes Manko in Bad Oeynhausen. Der Radverkehr findet in der Lokalpresse so gut wie nicht statt. Sieht man mal von den üblichen Sicherheitstipps im Herbst und Frühling ab, die das Tragen von Helmen, Sicherheitswesten und ordentliche Beleuchtung propagieren.
Das man als Fahrradfahrer aber zum Beispiel auf fast allen Straßen Bad Oeynhausens wunderbar die Fahrbahn benutzen darf – und stellenweise sogar muss – ist bisher noch nicht ein einziges Mal erwähnt worden. Im Gegenteil, die leider immer noch bestehenden Benutzungspflichten an einigen Nord-Süd- und Ost-West-Achsen in Bad Oeynhausen werden regelmäßig als unumstößlich, unumgänglich und ultimativer Schutz der Radfahrenden herausgestellt. Wobei exakt das Gegenteil der Fall ist und man lediglich die Radwege rechts und links der Mindener Straße als “sicherer” gegenüber der Fahrbahnbenutzung bezeichnen kann. Und das auch nur mit größten Abstrichen, denn den Ansprüchen an einen modernen, den Regelwerken entsprechenden und angenehm befahrbaren Radweg entspricht kein Meter dieser Anlagen.
So ist denn auf kein Wunder, dass sich die Ortsgruppe des ADFC seit Jahren für die Aufhebung der Benutzungpflichten stark macht. Zuletzt waren wir während der Verhandlung einer Klage gegen eine Radwegbenutzungspflicht im Kreis Gütersloh am Verwaltungsgericht Minden als Zuschauer anwesend, um uns dort Eindrücke von den Anforderungen an eine solche Klage zu holen. An der Eidinghausener und auch der Steinstraße sind die unzulänglichen aber trotzdem benutzungspflichtig ausgeschilderten Wege nur unter größter Vorsicht zu befahren.
An zwei Straßen wurde die Benutzungspflicht zuletzt aufgehoben. Relativ unproblematisch nach nur wenigen Jahren an der Weserstraße und mit größerem Widerstand und Verzögerung auch am Alten Postweg. Um die Kommunikation erneut aufzugreifen: sie fehlte zum Zeitpunkt der Verkehrsänderung völlig, so dass Autofahrer von der neuen Situation “überrumpelt” wurden und teilweise nicht mit den Radfahrenden auf der Fahrbahn klar kommen. Dies führt zu brenzligen Situationen und sorgt so dafür, dass die Akzeptanz des Fahrradfahrens sowohl bei den weniger versierten Radlern, als auch bei den Autofahrern eher sinkt, denn steigt.
Man kann es drehen und wenden wie man möchte, die schönste Infrastruktur, die richtige Beschilderung und gut gemeinte Alternativrouten taugen alle nichts, wenn man sie nicht bekannt macht und regelmäßig darauf hinweist, wie viel schneller und sicherer das Rad im Vergleich zum Auto sein kann!
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