Unachtsam?

Weil die Neue-Westfälische die Pressenotiz der Polizei ohne hinterfragen, dafür sinnentstellend (der Hünenbrink hat keine Verbindung zur Werster Straße) übernommen hat, mache ich mir mal Gedanken: Polizei Mi-Lü: Unachtsamkeit führte zum Unfall
… Radfahrerin gegen 09.00 Uhr den Hünenring in Richtung Steinfeldstraße und beabsichtigte auf dieser in Richtung Werster Straße weiter zu fahren … befuhr ein 74-jähriger Mann mit seinem PKW die Steinfeldstraße aus Richtung Werster Straße kommend. Beim Abbiegevorgang übersah die junge Frau den vorfahrtsberechtigten von rechts kommenden PKWfahrer, so dass es im Kreuzungsbereich zum Zusammenstoß kam.
Die Frau bog rechts ab und der Autofahrer kam von rechts. Üblicherweise gibt es bei dieser Konstellation keinerlei Berührungspunkte. Richtigerweise hat der Autofahrer natürlich trotzdem Vorfahrt, falls die Straße so schmal ist, dass man sich dort nicht begegnen kann. Wenn ich die Steinfeldstraße richtig vor Augen habe, können dort ein Auto und ein Zweirad durchaus aneinander vorbei fahren. Also war entweder die Radfahrerin beim Abbiegen viel zu weit auf der Mitte der Fahrbahn … oder eben der Autofahrer.

So klar, wie es die Polizei hier mit dem „vorfahrtberechtigt“ – was übrigens so gut wie nie erwähnt wird, wenn der Radfahrer Vorfahrt hat – impliziert, ist es gar nicht.

[Update] Das Westfalen-Blatt gab sich Mühe und investierte eigene Formulierungsarbeit. Dabei wurde der Sachverhalt allerdings gleich komplett ins Gegenteil verkehrt. Mir kann man’s aber auch nicht Recht machen ;-) Westfalen-Blatt: Autofahrer erfasst Radlerin
… Beim Abbiegen hat er offenbar die Frau übersehen, die Vorfahrt hatte.
Vielleicht weiß das Westfalen-Blatt aber auch einfach mehr als Polizei und Neue-Westfälische. Für mich als Leser stellt es sich so dar, dass es sehr schwer sein muss, einen Sachverhalt richtig abzuschreiben ;-)

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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