Bünder Straße mit dem Rad
Das die Fußgängerzone vor der Werretalhalle nicht für den Radverkehr freigegeben ist, hatte ich auch schon bemängelt. Allerdings ist die Alternative, die Fahrbahn der Bünder Straße in Löhne zu nutzen, doch ganz wunderbar. NW-News: Radweg in die Fußgängerzone
… Die Fußgängerzone ist jedoch nicht für Radler freigegeben und der Radweg auf der anderen Seite der Bünder Straße ist nur in Gegenrichtung frei. Wandke hätte auf der Bünder Straße dicht neben Autos und Lkw weiterradeln können, aber: „Das ist viel zu eng und mordsgefährlich.“ Er ist abgestiegen … Wieso „dicht neben“? Die Straße ist viel zu schmal, als dass PKWs oder gar LKWs dort neben mir überholen könnten. Zumindest dann, wenn man mit dem Fahrrad sicher fährt, nämlich einen Meter vom Fahrbahnrand entfernt. Ich mache das auf der Straße regelmäßig und habe überhaupt keine Probleme.
Woohl habe ich aber Probleme mit dem von der Königstraße in westlicher Richtung völlig unsäglich geführten „Radweg“ an der Bünder Straße, welcher verwinkelt und mit Pollern versehen ist und den ich mir zudem noch mit Fußgängern teilen muss. Bevor ich mit dem Rad Slalom fahre, ist die Fahrbahn der Bünder Straße in jedem Fall die bessere und sicherere Alternative. Sage ich als ADFC-Mitglied. Es ist jedem Radfahrer zuzumuten, abzusteigen und sein Rad zu schieben. Die Aussage der Verwaltung – auch angesichts einer Baustelle – ist natürlich völlig daneben und sagt einiges aus über die Affinität zum Radfahren und den Stellenwert dieser umweltfreundlichen Fortbewegungsart in Löhne.
Wenn sich das Zitat „Es ist jedem Radfahrer zuzumuten, abzusteigen und sein Rad zu schieben“ auf die Fußgängerzone beziehen würde, wärs ja OK. Vielleicht sollte man dem Baudezernenten mal zumuten, sein Auto durch eine Spielstraße zu schieben…
Wenn der Leser in Zukunft lieber „motorisiert“ unterwegs ist, ist doch das Ziel (wieder ein Radfahrer weniger unterwegs) erreicht.
Natürlich ist die Fußgängerzone in Löhne für den Radverkehr freigegeben! Immerhin wird der Verkehrsberuhige Bereich nicht durch Zeichen 325.2 aufgehoben. Ein einfaches Zeichen 242.1 „Fußgängerzone“ reicht dafür nämlich nicht aus. Das ist sicherlich extrem kleinlich, aber bei der konsequenten Regelmissachtung der Stadt Löhne in Bezug auf Verkehrszeichen und dem gleichzeitigen Drang trotzdem möglichst viele Vorschriften machen zu wollen mit Sicherheit angemessen. Wobei ich selbst dort i.d.R. auch den Weg über die Fahrbahn der Bünder Straße wähle und ich bin dort sicherlich nicht überholbar.
P.S. Im Bereich der oberen Lübbecker Straße ist übrigens nicht einer der Behindertenparkplatz StVO-konform beschildert. Nur für den Fall, daß mal jemand auf Grund eines Missverständnisses dort beknollt wird. Verkehrszeichen gelten bis auf wenige Ausnahmen in Fahrtrichtung und nicht dieser entgegen. Das hat sich allerdings im Löhner Rathaus noch nicht ganz herumgesprochen.