Beschilderung des Radweges am Alten Postweg

Ja, hatte ich hier schon ganz oft im Blog. Es ändert sich aber ab und zu etwas – manchmal weiß man auch gar nicht warum. Jedenfalls wurde im September 2013 im Ausschuss für Stadtentwicklung verkündet, dass die Radwegbenutzungsflicht aufgehoben wird und der Abbau der Beschilderung in Auftrag gegeben wurde. Seitdem habe ich so ungefähr jedes Quartal im Ausschuss nachgefragt, wann das denn umgesetzt würde. Auch im letzten ASE Anfang Dezember. Und gestern erfuhr ich über Twitter, dass ganz offensichtlich endlich damit angefangen wurde. Leider bin ich erst nach Sonnenuntergang dort hin gekommen und die gemachten Bilder waren mäßig. Allerdings ist mir gestern bereits aufgefallen, dass irgendwie nicht so richtig viel gemacht wurde. Wie immer. Heute habe ich den Streckenverlauf daher noch mal in Gänze dokumentiert, es wurde nämlich exakt an nur einer Einmündung die Beschilderung geändert.

Alter Postweg - Kreisel in Eidinghausen Richtung Dehme
Alter Postweg – Kreisel in Eidinghausen Richtung Dehme
Vom Kreisel in Eidinghausen Richtung Dehme fahrend steht wie immer ein Zeichen 240. Überflüssig, da die Verkehrsdichte es gar nicht hergibt, aber darüber reden wir hier ja auch :-)
Alter Postweg - Einmündung Weberfeld
Alter Postweg – Einmündung Weberfeld
Oh, schön! An der Einmündung Weberfeld gibt es schon keine Benutzungspflicht mehr. Es stand hier allerdings auch noch nie ein Schild. Aus der Verwaltung habe ich zu solchen Situationen gesagt bekommen “Aber man weiß doch was gemeint ist!” – was natürlich Quatsch ist. Dafür gibt es Regeln. Und wenn die nicht vernünftig angezeigt werden, dann gelten sie eben nicht. Punkt.
Alter Postweg - Einmündung Hahnenkampstraße
Alter Postweg – Einmündung Hahnenkampstraße
Weiter geht’s zur Hahnenkampstraße. Auch hier kein Zeichen 237, kein Zeichen 240 und auch kein Zeichen 241 zu sehen. Weit und breit nicht. Also immer noch keine Benutzungspflicht. Wenn man allerdings ein bisschen sucht und abseits des Weges schaut, entdeckt man …
Alter Postweg - Einmündung Hahnenkamptsraße - aus dem Hahnenkamp kommend
Alter Postweg – Einmündung Hahnenkamptsraße – aus dem Hahnenkamp kommend
… dass irgendwer wohl doch dachte, man müsse mit dem Rad etwas benutzen. Aber was? Das Schild gilt ja für die geradeaus in den Acker Fahrenden. Nun denn. Warum das Schild so merkwürdig quer zum Weg und dann auch noch mit dem Rücken zum vermeintlichen Radweg steht, erschließt sich mir nicht.
Alter Postweg - Einmündung Hahnenkampstraße - verstecktes Schild
Alter Postweg – Einmündung Hahnenkampstraße – verstecktes Schild
Es ist jedenfalls nicht zu sehen, sofern man auf dem Alten Postweg unterwegs ist. Da kann die Verwaltung noch so viel erzählen “Man weiß doch was gemeint ist!” – wir reden hier von Sicherheit, von Regeln und davon dass diese eindeutig und sofort erkennbar sein müssen. So ist es einfach falsch.
Alter Postweg - Einmündung Im Keiten
Alter Postweg – Einmündung Im Keiten
Passiert man die Einmündung Im Keiten, wird man auch nicht von irgendeinem Zeichen von der Fahrbahn auf den Hochbordweg gescheucht. War auch schon immer so. Warum hier so inkonsistent beschildert ist und wird – bitte nicht mich fragen.
Alter Postweg - Einmündung Am Lohpohl
Alter Postweg – Einmündung Am Lohpohl
Am Lohpohl stehen auch keine Schilder – immer noch Fahrbahn erlaubt.
Alter Postweg - Einmündung Lohbreede/Kleines Lohfeld
Alter Postweg – Einmündung Lohbreede/Kleines Lohfeld
Eine Einmündung weiter wird’s interessant. Hier steht ein quer zur Fahrbahn montiertes Zeichen 240 mit dem Hinweis für beide Richtungen auf der südlichen Seite des Alten Postweges und auf der anderen Seite ein Zeichen 239 mit dem Zusatz Radfahrer frei. Darf ich hier würfeln, wo ich fahre? Ich *muss* eigentlich auf der linken Seite fahren, darf aber auch auf der rechten Seite. Wie soll ein Autofahrer das denn bitte auseinanderhalten, in welche Richtung er zu gucken hat, falls er aus einer Einmündung kommt? Die Polizei wird nicht müde, auf die Geisterradler zu schimpfen (völlig zu Recht!) und hier ordnet die Verwaltung soetwas an! Sehr schön. Die beidseitige Benutzungspflicht ist ja gerade wegen der erzwungenen Geisterfahrerei so gefährlich und darum innerorts auch eigentlich gar nicht zulässig – nur in super-duper-hypergefährlichen-Ausnahmesituationen auf der Fahrbahn. Die es aber im Alten Postweg beim besten Willen nicht gibt. Da reicht es ja nicht mal für eine einseitige Benutzungspflicht.
Alter Postweg - Einmündung Ovelgönner Weg
Alter Postweg – Einmündung Ovelgönner Weg
Nächster Halt: Ovelgönner Weg. Auch an dieser Einmündung keine Beschilderung. Das bedeutet, dass man wohl kaum den Radweg benutzen muss. Woher soll man wissen, dass hier eine Benutzungspflicht vorliegt, wenn man aus der Straße auf den Alten Postweg einbiegt? Genau deshalb ist ja vorgeschrieben das Verbot des Fahrens auf der Fahrbahn an jeder Einmündung zu wiederholen. Zumindest solange, bis Kristallkugeln vorgeschriebene Standardausrüstung bei Fahrzeugen sind.
Alter Postweg - Einmündung Auf der Hude
Alter Postweg – Einmündung Auf der Hude
An der Einmündung Auf der Hude steht dann wieder ein Zeichen 240 und das auch in Gegenrichtung.
Alter Postweg - Einmündung Auf der Hude - Gegenrichtung
Alter Postweg – Einmündung Auf der Hude – Gegenrichtung
Hier ordnet die Verwaltung also eine Geisterfahrt an und gleichzeitig wird auf die Fahrradfahrer geschimpft, die auf Wegen in die falsche Richtung fahren. Manchmal muss man, manchmal darf man, meistens darf man nicht Was denn nun? Ich habe Verständnis, wenn ein Autofahrer da überfordert ist. Der muss immerhin mit seinem blinkenden Amaturenbrett schon klarkommen!
Alter Postweg - Föhrenweg
Alter Postweg – Föhrenweg
Und jetzt wird’s neu! Hier ist gestern offensichtlich ein Schild umgetauscht worden! An der Einnmündung des Föhrenwegs gibt es jetzt ganz in Wirklichkeit keine Benutzungspflicht mehr. Die anordnende Behörde hat diese aufgehoben und ein entsprechendes Zeichen 239 wurde montiert – mit dem Zusatz Radfahrer frei.
Alter Postweg - Föhrenweg - Gegenrichtung
Alter Postweg – Föhrenweg – Gegenrichtung
Auch in Gegenrichtung gibt es keine Benutzungspflicht mehr. Jedenfalls bis Auf der Hude. Dort wird diese – wir erinnern uns – ja wieder angeordnet. Ich bin mir im Übrigen gar nicht sicher, ob das so zulässig ist. Immerhin ist auf der anderen Straßenseite auch ein Gehweg und weil Geisterfahren so gefährlich ist, bin ich fast davon überzeugt, dass man erstmal den Gehweg auf der anderen Seite mit “Radfahrer frei” beschildern müsste, bevor ich den Weg linksseitig so frei gebe. Dazu habe ich in den Verwaltungsvorschriften zur StVO leider nichts Konkretes gefunden. Auch zu Zeichen 239 wurde auf diesen expliziten Fall nicht eingegangen. Es sträuben sich mir allerdings die Nackenhaare, das kann so nicht korrekt sein.
Alter Postweg - Einmündung Auf dem Heidkamp
Alter Postweg – Einmündung Auf dem Heidkamp
Die nächste Einmündung ist Auf dem Heidkamp und hier ist – oh Wunder – noch die alte Beschilderung montiert. Das bedeutet, man soll wieder auf den Gehweg wechseln und mit dem Rad um die Fußgänger herum fahren.
Alter Postweg - Einmündung Auf dem Heidkamp - Gegenrichtung
Alter Postweg – Einmündung Auf dem Heidkamp – Gegenrichtung
In die verkehrte Richtung muss man den Gehweg auch hier benutzen.

Ganz ehrlich: ich kann nicht verstehen, dass es so schwer ist, eine Straße konsistent und an einem Tag vernünftig zu beschildern. Akkuschrauber existieren und die Montage eines Schildes sollte nicht länger als 10 Minuten dauern. Wenn man so einen Murks macht, indem man nur an einer Einmündung etwas tauscht und dann wieder nach Hause fährt, trägt man ganz sicher nicht zur Akzeptanz von Regeln oder der Steigerung der Verkehrssicherheit bei. Wurde der Auftrag zur Korrektur der Beschilderung womöglich nur für diese eine Einmündung gegeben? Wurde gar nichts beauftragt, die alten Schilder waren gammelig und man hatte nichts anderes auf dem Wagen? Wurde es korrekt beauftragt und die ausführende Stelle ist mit dem Messer zur Schießrei gefahren und hatte nicht genug Munition dabei? Keine Ahnung. Ich kann über so eine Arbeit jedenfalls nur mit dem Kopf schütteln – vor allen Dingen, da es seit September 2013(!) gedauert hat, bis überhaupt mal was passiert ist.

Abwarten wann es weitergeht :-(

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

2 Kommentare zu „Beschilderung des Radweges am Alten Postweg

  1. Achtung Ironie: Also ich habe munkeln gehört, dass die Verwaltung(en) auf die Regierung wartet. Zeichen 237, 240 & 241 u.ä. sollen für ungültig und als nicht mehr existent erklärt werden. So bleiben den Verwaltungen viele Kosten erspart da man diese Schilder nicht mehr suchen umd abbauen muss.
    Ausserdem kommt man so dem unverständigen Verantwortlichen zuvor, der die STVO und die Benutzungspflichten nicht versteht

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