Repressive Maßnahmen gegenüber Fahrradfahrern

Anfang Juni habe ich bei der Polizei angefragt, warum sie richtigerweise in Pressemitteilungen regelmäßig darauf hinweist, das Geisterfahren mit dem Fahrrad gefährlich ist, gleichzeitig aber nicht die derart benutzungspflichtigen Radwege anprangert. Am 19. September habe ich an die Beantwortung der recht einfachen Frage erinnert und tatsächlich am 07.11. endlich eine Antwort bekommen, die ich auch sogleich beantworten musste. [Hinweis: Ich habe in dem Brief unten einige längere Zitate in eigene Worte gefasst und nur die Statistikdaten 1:1 übernommen. Diese Stellen sind kursiv geschrieben, in der Originalmail habe ich einfach das Zitat aus dem Brief belassen.]


Sehr geehrter Herr xxxxx,

inhaltlich sind die Polizei und ich offensichtlich einer Meinung, Geisterfahren ist gefährlich. In dem, was man gegen die eigentlichen Gefährdungen tun kann, unterscheiden sich unsere Ansichten aber gravierend. Zum Beispiel wird wieder das Tragen eines Helmes und – jetzt neu – auch von reflektierender Kleidung am Tag propagiert. Sie schreiben, dass das Tragen eines Fahrradhelms oder das Anlegen reflektierender Kleidung auch am Tage, diese Folgen mindern können, sie aber nicht generell ausschließen.

Mir geht das nicht weit genug. Sie behandeln an den Folgen herum und vermischen auch noch. Reflektierende Kleidung kann natürlich keine Folgen mindern, genausowenig ein Helm einem Unfall vorbeugen. Aber auch andersherum wird kein Schuh draus. Denn wie inzwischen mehrfach festgestellt wurde, gibt es keine Unterschied bei der Unfallhäufigkeit reflektierend gekleideter Verkehrsteilnehmern gegenüber solchen mit “normaler” Kleidung (siehe auch: http://www.rad-spannerei.de/blog/2013/09/05/erhoeht-reflektierende-kleidung-die-sicherheit-von-radfahrern/) und behelmte Radfahrer landen genauso häufig im Krankenhaus, wie solche ohne Helm. Ich habe durchaus auch schon mit dem Helmherstellern Gespräche geführt und deren Aussagen zur Schutzwirkung sind – sagen wir mal – ernüchternd.

Im Wesentlichen wird durch diese Empfehlungen die Verantwortung auch wieder nur auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer abgewälzt, damit ein anderer unbekümmerter und schneller fahren kann. Genauso gut könnte man seitens der Polizei auch an die Autofahrer appelieren, langsamer und umsichtiger zu fahren. Entgegen dem Aufruf zum Tragen eines Helmes oder – jetzt neu – auch tagsüber reflektierender Kleidung, finde ich solche Hinweise an Autofahrer niemals in ihren Presseveröffentlichungen.

Und wie schön ihre eigene Statistik die von ihnen durchgeführten Maßnahmen ad absurdum führt, ist ebenfalls ernüchternd. Zur speziellen Situation von Radfahrern im Kreis Minden-
Lübbecke im Jahr 2012:
* In 26,6% aller Verkehrsunfälle mit Personenschäden wurden Radfahrer verletzt oder getötet, insgesamt 264 Personen.
* 39,6% dieser Fälle wurden von Radfahrern selbst verursacht. Lediglich in 10 Fällen waren beide Beteiligte Radfahrer.
* Als Hauptunfallursache der Radfahrer gelten mit 31,7% Verstöße gegen die Straßen-/Fahrbahnbenutzung sowie Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot. Hierunter fällt auch die Benutzung des linken („falschen“) Radweges.
Mehr als 60% der Unfälle werden nicht durch Fahrradfahrer verursacht. Wenn ich ihre Zahlen so wie so dort stehen richtig lese, dann sind von den 39,6% der durch Radfahrer verursachten Unfälle, lediglich weniger als 1/3 durch eine falsche Benutzung der Wege entstanden. Mithin lediglich knapp 12% aller Unfälle mit Radfahrerbeiteiligung ist auf die falsche Benutzung von Wegen zurück zu führen.

Es ist auch leider bezeichnend, wie sie in den Formulierungen für die Autofahrer Partei ergreifen. Das fällt nicht nur mir auf, sondern ist bundesweit festzustellen. Bitte sehen sie das nicht als Affront, es ist wahrscheinlich “so eingefahren”, dass es gar nicht auffällt. Sie schreiben, dass die Kraftfahrzeugführer analog dem Rechtsfahrgebot sich meistens nach links orientieren und ein Blick nach rechts häufig unterbleibt. Der Kraftfahrzeugführer folge dabei dem Vertrauensgrundsatz, dass sich alle Fahrzeugführer und damit auch der Radfahrer an das Rechtsfahrgebot halten.

Der Autofahrer folgt einem Vertrauensgrundsatz, an welchen sich der Radfahrer nicht hält. Merken sie denn gar nicht, wie wenig das mit ihrem direkt danach folgenden Absatz zusammen passt, in welchem Sie mir zustimmen, dass insbesondere für ortsunkundige Kraftfahrzeugführer kaum oder nicht erkennbar ist, dass eine Freigabe des Radwegs in beiden Fahrtrichtungen vorliegt.

Es gibt keinen Vertrauensgrundsatz! Auch eigentlich Ortskundige können mir hier in Bad Oeynhausen in Gesprächen nicht benennen, wo ein Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg unterwegs sein darf oder sogar muss. Selbst Polizisten waren dazu teilweise ad hoc nicht in der Lage. “Es gibt keinen Vertrauensgrundsatz” ist die einzig mögliche Schlußfolgerung aus dieser Tatsache.

Und nachdem Sie mir nun mitgeteilt haben, dass die weitaus meisten Unfälle gar nicht durch Fahrradfahrer verursacht werden und die Benutzung von Radwegen in die falsche Richtung (übereinstimmend mit meiner Meinung) sehr gefährlich ist, aber nur einen sehr kleinen Teil aller Unfallursachen ausmacht (was mich überraschte), weiterhin Autofahrer aber an Einmündungen schlicht nicht auf den Verkehr achten, ist ihre Maßnahme um die Sicherheit des Radverkehrs zu erhöhen neben zielgerichteten Präventionsveranstaltungen eine deutliche Zunahme an repressiven Maßnahmen gegenüber Radfahrern.

Sehr geehrter Herr XXXXX, gestatten Sie mir, dass ich durch Ihre Antwort leider noch desillusionierter bin, was die polizeilichen Maßnahmen für die Sicherheit von Radfahrern angeht. Repressionen gegen Radfahrer sind das Mittel der Wahl? Wann beginnen Sie, den anderen 60% der Unfallverursacher repressiv zu begegnen?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Edler

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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