Gastronom möchte Bewertung bei Google löschen

Das Essen war geschmacklich einwandfrei, für den gezahlten Preis hätte ich allerdings deutlich mehr erwartet.
Die für den Nachwuchs ausdrücklich bereits zum Salat der anderen Gäste bestellten Pommes kamen erst auf Nachfrage, als alle den Salat schon gegessen hatten. Danke für das weinende Kind. Ein Überraschungsei hat die Tränen dann getrocknet - dafür Danke!
Netter Service, Essen lecker, aber meinem Empfinden nach preislich nicht der servierten Menge entsprechend.
Die Rezension vom 24.03.2019
Vor Jahren war ich offensichtlich in einem Restaurant hier in Bad Oeynhausen zum Essen und habe danach eine Bewertung hinterlassen. So mache ich das seit Jahren ziemlich regelmäßig und ich bemühe mich einer hoffentlich höflichen Sprache und haue nicht wild drauf. Zudem begründe ich die vergebene Anzahl an Sternen. Zum erwähnten Besuch schrieb ich:

Das Essen war geschmacklich einwandfrei, für den gezahlten Preis hätte ich allerdings deutlich mehr erwartet.
Die für den Nachwuchs ausdrücklich bereits zum Salat der anderen Gäste bestellten Pommes kamen erst auf Nachfrage, als alle den Salat schon gegessen hatten. Danke für das weinende Kind. Ein Überraschungsei hat die Tränen dann getrocknet – dafür Danke!
Netter Service, Essen lecker, aber meinem Empfinden nach preislich nicht der servierten Menge entsprechend.

Dafür habe ich drei Sterne vergeben, denn zusätzlich saßen wir auch noch ziemlich beengt und etwas ungemütlich. Und ja, ich kann mich daran recht gut erinnern, weil ich mich lange danach noch mit meinem Schwwager darüber unterhalten habe, dass er das genauso sah.

Am 29.11.2023 (4 1/2 Jahre nach dem Besuch) erreichte mich eine Mail von Google-Removals, in welcher mir mitgeteilt wurde, dass es eine Beschwerde zu dieser Bewertung gäbe. Der Beschwerdeführer führt an, mein Text verletze seine Persönlichkeitsrechte und er würde mich außerdem nicht kennen. Er hätte von mir auch keine Daten gespeichert, dass ich tatsächlich Kunde sei und somit könnte meine Bewertung natürlich nur eine unwahre Tatsachenbehauptung sein. Mithin sagt der Beschwerdeführer – so verstehe ich es – dann wohl, ich wäre ein Lügner. Dazu kommen noch etliche Einlassungen, warum diese Bewertung sich negativ auf den befriedeten Geschäftsverlauf auswirken würden. All das wurde von einer Unternehmung zur Reputationswahrung an Google weitergeleitet und von dort an mich gesendet.

Ich sollte innerhalb von 7 Kalendertagen dazu Stellung nehmen, konkrete Hintergründe zu der Bewertung nennen und Nachweise bringen, dass die Beschwerde nicht gerechtfertigt ist. Ansonsten würde Google meine Rezension löschen. Der Beschwerdeführer hatte eine Frist von 14 Tagen gesetzt, sollte die Bewertung bis dahin nicht gelöscht sein, muss ich mit dem Einschalten eines Rechtsanwaltes rechnen.

Nun ist es ziemlich naiv zu glaube, ich hätte die als Beispiel genannten „Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Bonuskarten, Rezepte oder ähnliche Belege“ zum Beweis meines Besuches aufbewahrt. Es würde mich auch wundern, wenn der Beschwerdeführer eine Datenbank mit allen seinen (ehemaligen) Gästen hätte. Ich bin nach dem Büro dort vorbei gefahren und wollte fragen, warum man mich für einen Lügner hält, aber da war noch geschlossen. Zu Hause habe ich dann eine Antwort verfasst.

Hallo liebes Google-Team,

zunächst denke ich, dass meine Bewertung sehr sachlich und nicht reißerisch formuliert ist. Im Gegenteil lobe ich in meiner Rezension von vor vier Jahren die Speisen ausdrücklich! Kritikpunkt waren der Service und die kleinen Portionen. Was den Service angeht, wurde das Weinen unseres Kindes mit einem Überraschungsei „geheilt“. Auch das beschrieb ich in der Rezension und dankte dafür. Das macht natürlich nicht den eher negativen Gesamteindruck wett. Drei Sterne sind meiner Meinung nach angesichts dessen durchaus in Ordnung.

Zum Besuch an sich: Wir waren mit der Familie meiner Frau, meinem Schwiegervater, einigen Schwägerinnen und Schwagern am 24.03.2019 im XXXXXX um 12 Uhr zum Essen verabredet. Ich habe tatsächlich den Termin noch in meinem Google-Kalender gespeichert. Mir liegen auch Familienfotos vom Treffen auf dem Parkplatz „XXXXXXXXX“ vor XXXXXXXXX vor. Das erste Foto des Parkplatzes ist von 11.52 Uhr und augenscheinlich sind wir gegen 14:10 Uhr aus dem Restaurant herausgekommen. Zusätzlich weist meine Google-Location-History einen Besuch vor vier Jahren aus! Insofern ist ziemlich sicher, dass ich am fraglichen Tag dort XXXXXXXXX besuchte. Weiterhin kann ich mich an den Vorfall erinnern und könnte vor Ort sogar sagen, in welcher Sitzecke wir saßen.

Im Übrigen besuchte ich das XXXXXXXX auch am 06.11.2007 und am 13.12.2011 jeweils mit Arbeitskolleg/innen. Diese Termine sind ebenfalls noch in meinem Kalender eingetragen. Mir ist das Restaurant also durchaus seit Jahren – wenn auch nicht durch regelmäßige und häufige Besuche – bekannt.

> Der Inhalt der Bewertung konnte keine Informationen auf die Echtheit
> des Bewerters geben. Es besteht auch kein anderweitiger
> Berührungspunkt, (Telefon, E-Mail, Anfrage, Angebot, Termin),
> durch den sich die Bewerter eine Meinung über das Unternehmen
> gebildet haben könnten. Somit können die Bewertungen nur
> unwahre Tatsachenbehauptungen darstellen.

Ich habe die Rezension unter meinem Realnamen verfasst. Ich trete nicht anonym auf und bin inzwischen Level 8 Local Guide. Die Reservierung habe damals nicht ich vorgenommen. Wie gesagt, es war ein Besuch mit der Familie mit mindestens 7 Personen. Bei der Rezension handelt es sich um eine Beschreibung des Besuchs am 24.03.2019 und nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung. Nachweise, dass ich vor Ort war, existieren wie oben beschrieben. Insofern finde ich die Unterstellung, ich würde die Unwahrheit behaupten und nicht vor Ort gewesen sein, schon ein wenig verwunderlich.

Ein souveräner Umgang mit einer derart sachlichen und begründeten Rezension wie meiner, wäre eine Antwort unter der Rezension mit dem Angebot, bei einem erneuten Besuch ein besseres Erlebnis zu haben. Ich habe mir weitere Rezensionen zum XXXXXXXX durchgelesen und stelle dabei fest, dass ich im Vergleich eine offensichtlich eher positive Kritik geäußert habe. Falls Sie meine weiteren Rezensionen lesen, werden Sie feststellen, dass ich durchaus freundlich bewerte und sicher keine unwahren Tatsachen behaupte.

Die Ausführungen des Beschwerdeführers treffen nicht zu, es handelt sich nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung, ich war vor Ort und der Betreiber wird wohl damit leben müssen, dass mir vor vier Jahren die Portionen zu klein waren.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Edler

Dieser Mail beigefügt habe ich Screenshots meines Kalenders und der Google-Location-History. Die Familienfotos nicht, aber die sind ja hier auf der Festplatte. Warum ich mir die Mühe überhaupt mache? Man kann mir sicher nachsagen, ich sei dickköpfig und würde auf meiner Meinung beharren. In Diskussionen gebe ich nicht nach, so lange mir nicht bewiesen wird, dass ich Unrecht habe – oder es sich um eine nicht beweisbare Meinung im Sinne von persönlichen Präferenzen handelt. Es ist sinnlos über eine Lieblingsfarbe zu diskutieren. Was ich aber nicht mache, ist lügen, mir etwas ausdenken oder bewusst die Unwahrheit sagen. Falls ich falsch liege und mir die korrekte „Lösung“ gezeigt wird, dann gebe ich das zu. Ungern, unzufrieden, aber ist dann halt so. Und ich bin dann unzufrieden und schlecht gelaunt mit mir und über mich selbst, dass ich es nicht besser wusste.

Screenshots von Bewertungen, in denen auf die bevorstehende Löschung hingeweisen wird.
Andere sind auch angeschrieben worden.

Andere Rezensenten sind ebenfalls angeschrieben worden und haben sich augenscheinlich nicht bei Google zurück gemeldet. Sie haben aber vorher ihre Bewertungen noch ergänzt. In der Folge sind diese, wie in der Mail von Google angekündigt, augenscheinlich gelöscht worden. Ich kann sie jedenfalls nicht mehr sehen. Meine Rezension ist noch online und ich hab bisher nichts weiter von dem Gastronomen gehört.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

5 Kommentare zu „Gastronom möchte Bewertung bei Google löschen

  1. Das ist nicht ganz neu – man kann solche Unternehmen beauftragen, und die bemühen sich dann, negative Bewertungen löschen zu lassen. Die darin aufgestellten Behauptungen orientieren sich, AFAIS, an den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen zur Löschung von negativen Bewertungen.

    • Nein, neu ist das nicht. Ich hatte das lediglich noch nie.

      Es wurde ja detailiert aufgeführt, was angeblich alles nicht in Ordnung sein könnte bzw. laut der Beschwerde nicht in Ordnung war. Bezog sich aber im Wesentlichen darauf, dass ich nicht vor Ort war und die Bewertung daher nicht wahr ist. Und der Nachweis, dass ich dort war ist recht schlüssig zu führen – finde ich.

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