20 Sekunden gestanden?

Polizei MI-LÜ: Sachschaden mit Unfallflucht. 30.10.2009, 14:29 Uhr
… musste ein 20 jähriger Unfallbeteiligter von der Straße In der Ahe kommend an der Einmündung Mindener Straße / In der Ahe verkehrsbedingt warten. Nachdem er bereits ca. 20 Sekunden gestanden hat, fuhr ihm eine Fahrradfahrerin, die den nördlichen Radweg der Mindener Straße in Fahrtrichtung Werre- Park nutzte, gegen den Pkw …
Wenn ich das richtig im Kopf Wie ich eben noch mal nachgesehen habe, wird der benutzungspflichtige Radweg an der Stelle völlig gerade und übersichtlich über die Einmündung “In der Ahe” geleitet. Und ja natürlich, Radfahrer haben an der Stelle dann Vorfahrt vor denjenigen, die aus “In der Ahe” kommen. Dass die Frau entgegen der Fahrtrichtung fuhr, sehe ich dabei an der Stelle als ziemlich nachrangig an, weil in Bad Oeynhausen sowieso niemand weiß, in welche Richtungen die Radwege der Mindener Straße an welcher Stelle gerade benutzungspflichtig sind (ob überhaupt ist eine ganz andere Frage!).

Wenn nun der Autofahrer dort 20 Sekunden verkehrsbedingt warten musste, warum macht er das regelwidrig auf dem Radweg? Er nimmt damit den Benutzern desselben die Vorfahrt und kann (ich hab’s eben ausprobiert!) auch von der Haltelinie aus ganz bequem den Verkehr einsehen.

Weiterhin kann ich mir an der Stelle auch kaum vorstellen, dass jemand sehenden Auges in ein weithin sichtbares, lange stehendes Hindernis fährt. Fahrradfahrer haben im Allgemeinen kein Interesse daran, sich zu verletzen. Und das Rammen eines stehenden Hindernisses bietet durchaus Verletzungspotenzial. Ich wäre froh, wenn Gerichte bei solchen Gelegenheiten analog diesem Urteil vorgehen würden: Falschparker zahlen Schaden selbst.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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