Alter Postweg – müssen und dürfen

Der Alte Postweg hat von Beginn der neuen Dehmer Spange bis zur Einmündung des alten ‘Alten Postweg’ beidseitig einen Gehweg. Aus Gründen die ich nicht nachvollziehen kann, ist der südliche dieser beiden Gehwege als beidseitig benutzungspflichtiger, kombinierter Geh- und Radweg ausgewiesen, während der nördliche Gehweg nur als Gehweg zu benutzen ist und stellenweise schon bis zu einem halben Meter Breite von der Natur zurück erobert wurde.

Davon abgesehen, das der benutzungspflichtige Geh- und Radweg selbst für eine einseitige Benutzungspflicht zu schmal ist, stehen aktuell auch noch die im Zuge der Baustelle “Nordumgehung” benötigten Verkehrszeichen mitten auf dem Geh- Radweg. Natürlich ohne Reflektoren oder eine sonstige Sicherung. Muss man halt aufpassen, wenn etwas im Weg steht.

Angesichts der Tatsache, dass es auf beiden Seiten des ‘Alten Postwegs’ einen Hochbordweg gibt, erschließt sich mir nicht, warum nur einer der beiden Wege sogar beidseitig benutzungspflichtig ausgewiesen ist. Wenn schon, dann hätte man in die jeweils richtige Richtung ausschildern müssen. Völlig korrekt wäre jedoch, die Benutzungspflicht aufzuheben und (um der lieben Seele Ruh’) einen “Gehweg – Radfahrer frei” in die jeweils korrekte Fahrtrichtung auszuweisen. Mehr gibt die Anlage einfach nicht her.

Putzig ist auch die Beschilderung in Höhe der Einmündung ‘Kleines Lohfeld’. Ab dort ist der Gehweg plötzlich auf beiden Seiten in westliche Richtung nur noch ein ‘Gehweg – Radfahrer frei’ … es sei denn, man kommt aus dem ‘Kleines Lohfeld’ – dann scheint das Ordnungsamt der Meinung zu sein, man müsse den südlichen Gehweg mit dem Rad benutzen. Wie sich das mit der Ausschilderung verträgt, dass ich den nördlichen Gehweg auch benutzen darf verstehe ich nicht. Und aber der Einmündung des alten ‘Alter Postweg’ darf ich den Gehweg nicht mehr als Radfahrer benutzen, weil dort keine erneute Beschilderung vorgenommen wurde.

Die Verkehrsbelastung auf dem ‘Alten Postweg’ ist m.E. quantitativ nicht derartig, dass eine Benutzungspflicht angeordnet werden muss. An die vorgegebenen Geschwindigkeiten halten sich etliche motorisierte Autofahrer jedoch nicht. Im Nachgang der Veranstaltung “Fahrrad fahren beginnt im Kopf” haben wir genau darüber diskutiert und jemand sagte dann “Wenn die Autos schneller fahren, muss man die Radfahrer doch schützen!” … und genau das ist ja der falsche Ansatz! Ich muss dann zusehen, dass ich die Geschwindigkeiten der Autos senke. “Fahrradfreundlichkeit” geht ausdrücklich auch zu Lasten des motorisierten Verkehrs. Umdenken ist immer schwierig.

Wenn ich den Radverkehr vom motorisierten Verkehr separiere, wird der Erfolg sein, dass die Autos schneller fahren – weil sie es können. Fahre ich mit meinem Rad auf der Fahrbahn können sie es nicht mehr und müssen zwangsläufig die Geschwindigkeit reduzieren. “Das ist doch gefährlich!” schallt es dann zurück und da kann ich – und viele andere die sich mit dem Thema intensiv beschäftigen – nur sagen: eben nicht! Im Längsverkehr passiert im Verhältnis so gut wie nichts. Die Unfälle mit Radfahrern passieren auf den Radwegen, besonders in Gegenrichtung! Nicht auf der Fahrbahn. Es sei denn, ich habe es mit Irren zu tun, aber gegen die ist so oder so kein Kraut gewachsen und man darf auch nicht so planen, dass man den Irren freie Bahn verschafft.

Ach Menno, jetzt habe ich das alles zusammen geschrieben und finde dann einen Blogpost aus dem letzten Jahr. Egal, kann man ja nicht genug drauf hinweisen …

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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