Sonderbeschilderung auf Radwegen
Im Ausschuss für Stadtentwicklung am 11.05.2017 fragte ich nach Prozessen für die ordnungsgemäße Aufstellung von Sonderbeschilderungen. Dazu wurde mir in der Niederschrift des entsprechenden Ausschuss folgendes geantwortet: Die Zuständigkeit für die Beschilderung liegt beim jeweiligen Straßenbaulastträger. Die Verwaltung wird die …