Gehwegparker
Das Parken auf Geh- und Radwegen ist verboten – daran ändert auch der Einweiser eines Vereins nichts. Und jeder Verkehrsteilnehmer ist für sich selbst und sein Verhalten verantwortlich. Er würde wahrscheinlich auch nicht von der Brücke in die Werre springen, nur weil ein Anweiser ihm das sagt. NW-News: TuRa zahlt …
