Lichtkegel am Auto

Wenn man in sozialen Medien unterwegs ist und auf die Probleme des Alltagsradverkehrs hinweist, kommt unweigerlich “Aber die Radfahrer …” und dann irgendwas, was gerade am letzten ADAC-Stammtisch diskutiert wurde. Gerne zum Beispiel, dass alle Radfahrenden ohne Licht unterwegs sind. Nehmen wir mal an, das würde stimmen (Spoiler: tut es nicht, sind immer so um die 10% gewesen) und nur das Licht der Autos müsste herhalten, um Fahrradfahrende und Zu Fuß Gehende erkennen zu können.

Der Backsweg gegen 19:30 Uhr – Fernlicht am Skoda Yeti
Die Bäume, Zaunpfähle, Schuppen und selbst das Gras sind nicht reflektierend und man kann alles allerbestens sehen. Innerhalb des Sichtfeldes kann man bequem anhalten bzw. Hindernisse erkennen. Diese Ausleuchtung erfolgte mit dem Fernlicht am Skoda Yeti.
Der Backsweg gegen 19:30 Uhr – Abblendlicht am Skoda Yeti
Aber auch mit dem Abblendlicht kann man durchaus erkennen, was vor dem Auto passiert. Man muss natürlich vorne aus der Windschutzscheibe gucken und nicht nach unten auf das Handy in der Hand. Ganz ehrlich … wozu ist das Licht denn sonst am Auto?

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

9 Kommentare zu „Lichtkegel am Auto

  1. Drei Ergänzungen:
    Autofahrer dürfen nur mit einer Geschwindigkeit fahren, die der durch die Reichweite des Lichtes begrenzten Sichtweite entspricht.

    Die Quote der bei TÜV-Prüfungen bemängelten Lichtanlagen von KFZ ist hoch. Obwohl die Halter die Chance haben, solche Mängel vor der Prüfung zu beheben.

    Auch bei hellstem Tageslicht “übersehen” Autofahrer ihre Unfallgegner, Ampeln, Strassenbahnen usw. .

  2. Licht am Fahrrad soll ja ebenso wie beim Auto zwei Dinge bezwecken, zum einen das Sehen des eigenen Fahrwegs, zum Anderen das Gesehenwerden.
    In der Stadt habe ich ja meistens noch die Straßenbeleuchtung, überland möchte ich auf meinen 30 Lux LED-Scheinwerfer eigentlich nicht mehr verzichten, zumal ich auch noch ein Rad mit 10 Lux Halogenscheinwerfer als Vergleich zur Verfügung habe.

    im Alter schwindet die Sehkraft, das macht sich u.a. zunächst auch bei der Nachtsicht bemerkbar. Insofern halte ich es für unverzichtbar, dass die Radfahrer mit der vorgeschriebenen Mindestaustattung an Leuchtmitteln und Reflektoren gut sichtbar sind. Ausreden von wegen “da wo ich fahre ist ne Straßenbeleuchtung” zählt nicht, die kann auch mal komplett ausfallen, bei Stromausfall war hier mal das ganze Viertel 45 Minuten komplett dunkel.

    Ich komme auch mal nachts über die Feldwege, da sah ich einmal in der Ferne irgendwas gelb blinken und konnte mir keinen Reim drauf machen, erst in so 10-20m Entfernung konnte man anhand der Geräusche ausmachen, dass es ein radelner Schwarzfahrer im fast perfekten Tarnmodus war, lediglich eine Pedale reflektierte noch… sowas darf einfach nicht sein.

    @Markus Koßmann,
    wenn Straßenbahnen übersehen werden liegt das oft auch daran, dass falsch abgebogen oder ein U-Turn gemacht wird, wo es nicht erlaubt ist. Hab ich in meiner Stadt nämlich genau so gesehen, die Gegenmaßnahme war dann, dass die Ampelschaltungen zum Nachteil der Tram geändert wurden und das Linksabbiegen an solchen Stellen leglisiert wurde. Ansonsten die üblichen Fehler, kein Schulterblick gemacht, irgenwo anders rumgespielt (z.B. Handy).

    • Wenn du einen wissenschaftlichen und statistischen Nachweis dafür bringst, dass ein zusätzlicher(!) Front- und Heckreflektor als auch die Pedalreflektoren und zwangsweise jeder einzelnen(!) be”stickten” Speiche bei funktionierendem(!) Front- und Rücklicht einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringen, kannst du gerne an dieser Forderung festhalten. Wer ohne Licht fährt, fährt eh schon illegal. Da kommt es auf Reflektoren auch nicht mehr an.

      Die wahnsinnigen Lametta-Vorschriften (inkl. der blödsinnigen Klingel) wurden damals von den Nazis ausgeheckt. Würde man das heute neu einführen, würden das alle zurecht als victim-blaming bezeichnen. Nur, weil es einzelne Totaldunkelradler gibt (die dann zufällig wenigstens noch einen Pedalreflektor dranhaben), lass ich mir nur ungern vorwerfen, ich sei vor allem mit meinem Rennrad “illegal” auf einem angeblich “nicht verkehrssicheren” Rad unterwegs… Irgendwas mach ich da wohl falsch…? Ich hab noch nie auf einem zu 100 % “verkehrssicheren” Rad gesessen. Und habe es auch nicht vor!

      Die Schweiz ist in dieser Hinsicht meines Wissens total liberal: rotes Licht hinten, weißes Vorne. Mir ist nicht bekannt, dass die Radfahrer dort im Dunkeln wie die Fliegen sterben würden. Umgekehrt kann man den § 67 StVZO als Paradebeispiel für die deutsche Regelungswut betrachten. An (gerne mal pechschwarzen) Autos müssen übrigens nur zwei (kleine) Reflektoren hinten angebracht werden. Warum nur zwei…!?

      Markus Koßmanns Hinweis auf das Sichtfahrgebot sagt eigentlich alles: Nachts dürfte (außerhalb von Autobahnen und Kraftfahrstraßen) eigentlich nirgends schneller als 50 km/h gefahren werden.

  3. “Die wahnsinnigen Lametta-Vorschriften (inkl. der blödsinnigen Klingel) wurden damals von den Nazis ausgeheckt.”

    Die Geschichte der Fahrradbeleuchtung lässt sich zum Glück nicht an den Nazis festmachen….
    https://de.wikipedia.org/wiki/Karbidlampe
    http://www.eichwaelder.de/Altes/altesgeraetnr245.htm
    Und hier findet man eine Klingel von 1913:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradklingel

    Und Seitenstrahlreflektoren in den Speichen wurden erst ab Ende der 1970er eingeführt.

    Du kannst gerne machen was du willst, Ende 1980er hatte ich auch Rennrad, welches lediglich die Batterielampen hatte, heute denke ich durchaus anders darüber und bin über jedes zusätzliche “Lametta” froh.
    Im Übrigen erkennt man auch im Bild da oben rote Reflektoren, die wohl an einem Poller hängen, ohne den Rückstrahler würde da evtl. beim Ausweichen jemand gegenfahren.

    • Deine Antwort überzeugt mich nicht; es ging nicht um die aktive Beleuchtung (deren Sinn ich – Nachts – in keinster Weise anzweifle), sondern um den Reflektoren-Overkill. Zumindest die Pedalreflektorenpflicht reicht bis ins dritte Reich zurück. Und Nein, ich kann ja grade eben nicht machen, was ich will. Dazu gehört auch, mir von Autofahrern, die mir im Weg rumstehen oder mich grade gefährdet haben eine blöde Retourkutsche einzufangen, dass ich ja “kein Licht am Rad hätte”. Wenn du deine Räder und dich selbst mit zighundert Reflektoren zukleistern will, bleibt dir das tatsächlich ziemlich unbenommen.

      Eine Wahnwestenpflicht würde ich auch aus den gleichen Gründen ablehnen. Und es ist nicht selbstverständlich, dass es die in D (noch) nicht gibt. Ich wohne an der französischen Grenze – und achte sehr darauf, dort nur tagsüber unterwegs zu sein. Was glaubst du wohl, warum die Polizei das permanent auch Fußgängern empfiehlt…?

      Ich hätte weiterhin gerne den Nachweis dafür, dass redundante Reflektoren einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn versprechen; also dass ich trotz rotem Flakscheinwerfer am Heck genau deshalb “übersehen” werde, weil ich keine zusätzlichen, kleinen Pedalreflektörchen oder einen zusätzlichen Heck-Rückstrahler habe. Das gleiche gilt für das überflüssige Ding Vorne. Und die Klingel, die eh keiner hört; nicht einmal schwerhörige Fußgänger in 10 m Entfernung. Als wenn ich taubstumm wäre und zur Not nicht “Klingeling” rufen könnte…

      Die Schweiz hat ja meines Wissens sämtliche Lamettapflichten abgeschafft. Im Dunkeln vorne weiß, hinten rot. Wir werden also in einer Weile auch statistisch überprüfen können, ob dort nun zigtausende Radfahrer des Nächtens über den Haufen gefahren werden.

      Im Übrigen sind Reflektoren an fest installierten Hindernissen was anderes, als funktionsfähige(!) Beleuchtung an einem Rad.

  4. naja, darüber lässt sich auch wieder streiten, ich habe erst gestern abend an einer gut beleuchteten Kreuzung wieder einen Radfahrer mit einem funktionierenden Rücklicht und einem Speichenreflektor quer rüber fahren sehen gesehen. Der war fast unsichtbar!

    Und ich wurde trotz normaler Beleuchtung und Reflektoren gleich mehrfach übersehen, an zwei Stellen wo ich erlaubterweise links fuhr, sowie an einer weiteren Stelle, wo ein Autofahrer ausparkte und über die ganze Fahrbahn fuhr. Das letzterer Kraftfahrer verbotenerweise auf dem Gehweg parkte ist dann noch die Krönung.

    Machen Sie was Sie wollen, aber mit den Konsequenzen müssen Sie dann leben.

    Wiederholte unbelegte Verweise auf das dritte Reich und “die Nazis haben das und das vorgeschrieben” ist für mich kein sachliches Diskussionsniveau.

  5. Servus Radfahrer,

    “… wieder einen Radfahrer mit einem funktionierenden Rücklicht und einem Speichenreflektor quer rüber fahren sehen gesehen. Der war fast unsichtbar!”
    Das finde ich jetzt merkwürdig. Sie konnten ein Rücklicht (fast) nicht sehen. Woran könnte das liegen? Am Rücklicht oder an Ihren Augen?

    “Wiederholte unbelegte Verweise auf das dritte Reich und “die Nazis haben das und das vorgeschrieben” ist für mich kein sachliches Diskussionsniveau.”

    Geschichte ist vielschichtig. ;-)
    Hier
    https://adfc-blog.de/2015/10/anton-loibl-der-pedalreflektor-die-ss-und-deutsche-vorschriften/
    der Hinweis auf die Ursprünge der Pedalreflektoren.

    Ansonsten finde ich Licht ganz sinnvoll am Fahrrad, mit Nabendynamo ist das ja auch kein Problem mehr.
    Andererseits finde ich aktive Sicherheit (vorausschauend Fahren, Augen und Ohren offenhalten, einen Rückspiegel benutzen) viel wichtiger als irgend welche Sicherheitsausstattungen, die von manchen Kraftfahrern sowieso nicht wahrgenommen werden, weil sie es nicht schaffen sich ausreichend auf den Straßenverkehr um sich herum zu konzentrieren. Das ist ja bei den heute so sicheren Autos für die eigene Sicherheit auch nicht mehr so wichtig.

    Nach außen hin heißt es dann aber “Sie waren nicht zu sehen”.

    Ich fahre gut damit davon auszugehen, daß ich “übersehen” werde, aus welchen Gründen auch immer. Die meisten Verkehrsteilnehmer können zwar umsichtig fahren, aber so 5 bis 10% bekommen das nicht so ganz hin und von denen möchte ich nicht aus Korn genommen werden.

    Gruß
    Felix

    • wollen Sie mir allen ernstes glaubhaft machen, dass Sie keine Reflektoren nutzen, weil sie von Hitlers Fahrer erfunden wurden und 1937 Bestandteil der StVO wurden?
      Der Sicherheitsaspekt und die entsprechende Vorschrift in der aktuellen StVZ0 §67 sind für Sie kein Argument?
      Da kann man nur mit dem Kopf schütteln, ohne Internet wüssten Sie nicht mal was davon.

      Übrigens, ich gehe am Samstag zu eine antifaschistischen Großdemo in meiner Heimatstadt, dass macht mehr Sinn als auf Speichenrückstrahler zu verzichten. Vielleicht sieht man sich ja….
      http://buendnisgegenrechts.net/

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