Abmahnung soll 50 Euro kosten
Medien Internet und Recht:Es ist nunmehr vorgesehen, […] wegen weniger erheblichen Rechtsverstößen gegenüber Privatanwendern […] die erstattungsfähigen Kosten, z.B. für einen Rechtsanwalt, generell bei entsprechenden Fällen auf einen Betrag von max. 50 EUR festzulegen. Das hört sich doch mal nach einer vernünftigen Einschränkung an. Wenn das in der Form beschlossen …
