Abmahnung soll 50 Euro kosten
Medien Internet und Recht:Es ist nunmehr vorgesehen, […] wegen weniger erheblichen Rechtsverstößen gegenüber Privatanwendern […] die erstattungsfähigen Kosten, z.B. für einen Rechtsanwalt, generell bei entsprechenden Fällen auf einen Betrag von max. 50 EUR festzulegen.
Das hört sich doch mal nach einer vernünftigen Einschränkung an. Wenn das in der Form beschlossen wird, kann man sicher wieder ruhiger schlafen. Nicht dass ich hier eine Urheberrechtsverletzung als Kavaliersdelikt hinstellen möchte. Ich glaube aber, dass mit diesem Urheberrecht im Rücken viel viel Schindluder getrieben wurde. Schön wäre, wenn das dann nicht nur auf das UrhG begrenzt würde, sondern generell auf erste Abmahnungen.
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