Abmahnung soll 50 Euro kosten

Medien Internet und Recht:Es ist nunmehr vorgesehen, […] wegen weniger erheblichen Rechtsverstößen gegenüber Privatanwendern […] die erstattungsfähigen Kosten, z.B. für einen Rechtsanwalt, generell bei entsprechenden Fällen auf einen Betrag von max. 50 EUR festzulegen.

Das hört sich doch mal nach einer vernünftigen Einschränkung an. Wenn das in der Form beschlossen wird, kann man sicher wieder ruhiger schlafen. Nicht dass ich hier eine Urheberrechtsverletzung als Kavaliersdelikt hinstellen möchte. Ich glaube aber, dass mit diesem Urheberrecht im Rücken viel viel Schindluder getrieben wurde. Schön wäre, wenn das dann nicht nur auf das UrhG begrenzt würde, sondern generell auf erste Abmahnungen.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*