Da ist doch reichlich Platz!

Nachdem ich gestern die Bilder von der Kirchbreite im Blog veröffentlicht und danach bei Mastodon und Twitter geteasert habe, gab es auf letzterem Netzwerk eine Diskussion über die Abstände. “Das passt doch alles!”, “Kann man bei den Verzerrungen nicht abschätzen!”, “Wo ist denn die Kamera montiert?”, das was ich in solchen Diskussionen immer zu hören bekomme. Und ich unterstelle, dass Autofahrende schlicht nicht abschätzen können, was “ausreichend” Abstand ist.

Ich schrieb dazu in einem Tweet:
12:55 nachm. · 5. Apr. 2023
Muss man gar nicht viel messen. Im Blogbeitrag sind 2 Bilder mit OKen Abständen, da sieht man schon den Unterschied.

Zwischen Kotflügel und Bordstein ca. 250cm Platz. Mein Lenker ist 68cm, bleiben 182cm. Ich fahre in der rechten Spur: -60cm = 120cm
Wohlwollend! Zu wenig.

Nun, da kommt dann selbstverständlich kein “Achso, das wusste ich nicht. Dann ist das natürlich zu eng!” ;-)

“Radweg” zur “Fahrradbrücke” über den Karbach. Das blaue ganz hinten ist für Fahrräder!
Gestern bin ich allerdings wieder die Kirchbreite nach Hause gefahren, weil ein Openstreetmap-Editor mich wegen der gesperrten Diesterwegbrücke angeschrieben hat und nach der genau Beschilderung des Weges zur nördlichen Fahrradbrücke fragte. Dazu musste ich durch die Stüher Straße, da ist der Nachhauseweg halt wieder die Kirchbreite. Achso, natürlich ist der “Radweg” immer noch ein matschiger Trampelpfad und mit nichts beschildert. Hauptsache man konnte sich vor drei Jahren ans Revers heften, wieder mal was für den Radverkehr getan zu haben! Aber anderes Thema.

Jedenfalls war ich gestern wieder auf der Kirchbreite und niemand ist anders gefahren als vorgestern.

Kirchbreite in Höhe der Fußgängerampel am Friedhof

In Höhe der Fußgängerampel wurde ich überholt und beim Sichten des Videos sind mir die Flecken auf dem Asphalt aufgefallen. Wozu einfach ausgespuckte Kaugummis doch alles gut sind. Jedenfalls bin ich dann auf dem Nachhauseweg erneut dort vorbei gefahren und hatte zufällig ;-) einen Meterstab dabei. Praktischerweise hat die Fußgängerampel einen Anforderungstaster.

Abstand zwischen dem markierten Fleck und dem Begrenzungsstreifen. Der rote Kreis im rechten Teil des Meterstab markiert ungefähr die Position meines Vorderrad während des obigen Überholvorgangs. Schätze ich.

Zwischen dem im Bild neben dem Auto markierten Fleck und dem Seitenstreifen sind es ziemlich genau zwei Meter. Der Fleck ist ca. 20cm bis 25cm von der Senkrechten der Karosserie entfernt und 20cm kann man auch für den Seitenspiegel wieder drauf rechnen. Wollen nicht päpstlicher sein, als der Papst. Es sind also zwischen Außenkante Außenspiegel (und der würde mich am Lenker vom Rad reißen) vielleicht ein Itz mehr, als zwei Meter. Heute in der Mittagspause schrieb ich, mein Lenker sei 68cm breit. Das war gelogen! Mit den Ergon-Griffen sind es 72cm.

Zweihundert Zentimeter minus 72cm sind 128cm. Das ist als Restbreite schon mal weniger, als der vorgeschriebene Mindestabstand. Selbst wenn ich komplett am Rand fahren würde, passt es nicht. Nun muss ich laut Rechtsprechung 70 bis 100cm Abstand vom rechten Rand halten, im Bild hier von der der Seitenlinie (die im Verlauf der Straße mit dem Ablaufstein abschließt). Nehmen wir mal nur 50cm (die ich nicht vom Rand entfernt war!), dann blieben noch 78cm Abstand zwischen Außenspiegel und Lenkerende. Das ist etwas mehr als die Hälfte vom vorgeschriebenen Minimum. Abstände werden immer vom äußeren Ende eines Fahrzeugs gemessen!

Fahrrad auf der Kirchbreite.

Ich habe noch schnell das Rad hingestellt. Leider viel zu weit nach rechts. Ich bin weiter links unterwegs gewesen. So wie es jetzt steht, wäre das rechte Lenkerende ziemlich genau über dem Seitenstreifen. Dann wären es knapp 130cm Abstand … eben immer noch zu wenig. Ich war aber noch weiter links.

Langer Post, kurzer Sinn: der Überholabstand ist zu eng! Fertig.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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