Schutzstreifen an der Weserstraße

An der Weserstraße zwischen der Oberbecksener Straße und der Borstenbachstraße fehlt eine Verkehrsführung für Fußgänger. Als Radfahrer sehe ich diese Ecke gar nicht so kritisch, nicht zuletzt da hier nur 6.000 KFZ am Tag unterwegs sind. Das ist tatsächlich nicht viel. Allerdings ist die stark abschüssige Kurve zugegebenermaßen schlecht einzusehen. Das ist an sich kein Problem, da müssen die Autofahrer ihren Gasfuß nur ein bisschen zügeln. Wir wissen aber alle, wie schwierig das für die Allermeisten ist. Nun hat Straßen-NRW sich die Ecke auch noch einmal angesehen und erkannt, dass etwas passieren muss.

Mein Favorit wäre ja einfach ein Gehweg auf der dem Hang zugewandten Seite und die Radfahrer fahren weiterhin auf der Fahrbahn. Dazu noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung und gut ist. Straßen-NRW hat vier Vorschläge in der Tasche.

Neue-Westfälische vom 28.02.2016: Vier neue Pläne für die Weserstraße
Beidseitiger Schutzstreifen
Die Fahrbahn wird von 6,50 Meter auf 7 Meter verbreitert. Auf beiden Seiten wird ein jeweils 1,25 Meter breiter Schutzstreifen markiert, der von Radfahrern und Fußgängern benutzt wird.

Damit könnte ich leben. Wenigstens auf beiden Seiten ein Streifen. Zwar zu schmal und man erzeugt Konflikte zwischen schnell abwärtsfahrenden Fahrrädern und Fußgängern, aber besser als einseitig. Die Gefahr ist, dass Autofahrer den Schutzstreifen in der Kurve “schneiden” und einfach drüber fahren.

Markierter Randbereich
Verrohrter Graben auf der Hangseite, auf dem ein zusätzlicher Weg für Fußgänger entsteht. Radfahrer sind weiterhin auf der Fahrbahn unterwegs – auf etwas schmaleren Schutzstreifen.

Die Mindestbreite für Schutzstreifen ist 1,25 Meter – schmaler ist gar nicht zulässig. Das schöne an Schutzstreifen ist, dass man sie gar nicht benutzen muss. Ich darf dort also zur Sicherheit auch weiter entfernt vom Rand fahren. Daher ist das meine absolut präferierte Lösung!

Geh-Radweg einseitig
Ein zur Hangseite angelegter kombinierter Geh-/Radweg mit 2,25 Meter Breite und 50 Zentimeter Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn.

2,25 Meter für einen in beide Richtungen zu benutzenden kombinierten Geh- und Radweg ist gar nicht zulässig. Die gelieferte Begründung, man müsse weniger in den Hang eingreifen und der Weg vorher ist auch nur so schmal, ist lächerlich. Es sei denn, Straßen-NRW meint gar keinen Geh- und Radweg, sondern nur einen Gehweg, der für Radfahrer freigegeben ist.

Grundsätzlich sind das allerdings zwei verschiedene Paar Schuhe. Im letzteren Fall darf ich als Radfahrer nämlich weiterhin die Fahrbahn nutzen. Dann wäre es OK. Kommt irgendjemand auf den Gedanken, hier eine Benutzungspflicht anordnen zu wollen, wird’s gefährlich. Dann teilen sich bergabfahrende Radler den zu schmalen Streifen mit bergauf torkelnden Omis, zügig hoch fahrenden etwas fitteren Fahrern und Fußgängern. Super Lösung wäre das :-(

Hangseitiger Geh-Radweg
Bergabfahrende Fahrradfahrer sollen die Fahrbahn nutzen. Den Geh-/Radweg sollen Radfahrer nur bergauf nutzen und ihn sich mit Fußgängern teilen.

Schwierig zu kommunizieren und wird wohl auch nicht vernünftig nach- und eingehalten werden. Grundsätzlich das gleiche wie ein einseitig angelegter Geh-/Radweg. Da man für so ein schmales Bauwerk wohl schwerlich eine Benutzungspflicht anordnen kann, erkenne ich noch nicht einmal den Unterschied – außer dass ich es bergrunter nicht benutzen sollen dürfte. Das wird allerdings schwierig zu beschildern, wenn ich den Weg in Gegenrichtung für Radfahrer freigeben möchte, in der eigentlich richtigen Richtung jedoch nicht. Merkwürdiger Vorschlag.

Glücklicherweise favorisiert Straßen-NRW auch die von mir präferierte Lösung. Erstaunlicherweise aus den gleichen Gründen. Wieso man aber offensichtlich problemlos die vorgeschriebenen Mindestbreiten für die Schutzstreifen unterschreiten kann, sich dann aber einen Kopf macht, ob man die dort überhaupt aufpinseln darf, verstehe ich nicht.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

1 Kommentar zu „Schutzstreifen an der Weserstraße

  1. “Wieso man aber offensichtlich problemlos die vorgeschriebenen Mindestbreiten für die Schutzstreifen unterschreiten kann, sich dann aber einen Kopf macht, ob man die dort überhaupt aufpinseln darf, verstehe ich nicht.”

    Also bitte, “aus Gründen der Verkehrssicherheit” natürlich. Schmäler Bauen kostet weniger und solange dann trotzdem eine Benutzungspflicht angeordnet werden kann – eben “aus Sicherheitsgründen” – während für eine Verbreiterung dann kein Geld und für eine Verurteilung der Planer kein Wille da ist passt das doch gut.
    Kenne ich doch von hier: nagelneuer (ex-)benutzungspflichtiger Geh&Radweg 10 cm unter Mindestmaß gebaut. So what?! Auf den einen Kilometer sammeln sich da gute 100 qm zusammen die gespart werden. Da bleibt dann gleich mehr Geld im Gemeindesäckel das dann in die Fahrbahn gesteckt werden kann.

Schreibe einen Kommentar zu H. Apfel Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*