Wer hatte Vorfahrt?

Die Polizei Minden-Lübbecke versucht sich mal wieder darin, möglichst irgendwas zu sagen, ohne dass ein Autofahrer Schuld hat. Polizei Mi-Lü: Radfahrer prallt gegen Auto
… Bei der Kollision mit einem Auto hat sich ein Radfahrer (35) am Mittwochnachmittag in Rahden-Varl leicht verletzt … war eine 42-jährige Autofahrerin … auf der Straße Lütkenloh unterwegs. Als sie die Wagenfelder Straße überqueren wollte, um auf der Straße Bulzendorf weiter zu fahren, kam es zum Zusammenstoß mit dem aus Sicht der Frau von links kommenden Radfahrer.
Zunächst mal ist natürlich in der Überschrift zu lesen, dass der Radfahrer gegen das Auto prallte – mithin er also wieder der aktive Part ist. Zu der Situation an der Kreuzung wird weiter nichts erläutert, außer dass der Radfahrer von links kam. Das suggeriert natürlich jedem “Hey Moment, wir haben aber doch rechts vor links in Deutschland!” – also hat der Radfahrer Schuld. Und ich vermute, genau das ist gewollt.

Gleichzeitig schreibt die Polizei genau das aber nicht. Meist ein sicheres Indiz, dass es sich auch nicht so verhält, besonders wenn die Möglichkeit besteht, das Fehlverhalten dem Radfahrer ganz klar zur Last zu legen. Schaut man sich die Kreuzung auf Google-Maps mal an, scheint es so zu sein, dass die Wagenfelder Straße eine vorfahrtberechtigte Straße ist. Zumindest sind deutlich Haltelinien an Lütkenloh und Bulzendorf zu erkennen. Und auch dass es sich bei der Wagenfelder Straße um eine Kreisstraße handelt, stützt diese Vermutung. Ist dem so, dann hat die Frau im Auto also ganz schlicht und ergreifend dem Radfahrer die Vorfart genommen und man könnte auch sagen, sie hat ihn gerammt.

Er hätte sich somit nicht selbst verletzt – wie es im Artikel steht – sondern er wurde dann von einer unaufmerksamen Autofahrerin verletzt, die sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hat.

Wäre schön, wenn die Polizei das auch mal so schreibt!

Presserad zerpflückt die Meldung auch.


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Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

3 Kommentare zu „Wer hatte Vorfahrt?

  1. Die Wagenfelder Str. ist eine Kreisstraße. Es ist anzunehmen, dass die Vorfahrtsberechtigt ist. Es kann dort aber eine andere Regelung herrschen. Scheint ziemlich “im Felde” zu sein.
    Ich kann auf der Karte keine Haltelinien erkennen ?

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