Auf der Steinstraße Radfahrerin umgefahren

Die Polizei berichtet über einen Unfall auf dem viel zu schmalen und von mir schon vielfach angeprangerten, benutzungspflichtigen Radweg an der Steinstraße. Bereits in der Überschrift geht mir der Hut hoch. Polizei Mi-Lü: Fahrrad gegen PKW- 17-Jährige schwer verletzt
Am Freitagmittag kam es an der Einmündung Steinstraße/ Wittekindstraße zu einem Zusammenstoß zwischen PKW und Fahrrad.
Fahrrad wird zuerst genannt und natürlich *gegen* den PKW. Beim Lesen der Titelzeile wird also bereits die Richtung vorgegeben, wer hier der aktive Part ist und wer angefahren wurde. Im weiteren Text liest sich das allerdings anders. Der 23-jährige SEAT-Fahrer bog an der Einmündung nach rechts in die Wittekindstraße ab und übersah vermutlich die neben ihm fahrende Radfahrerin. Der PKW-Fahrer “übersah” die Radfahrerin, soso. Man hätte auch einfach schreiben können: Der PKW-Fahrer nahm der Fahrradfahrerin – wahrscheinlich aus Unachtsamkeit – die Vorfahrt. Die 17-Jährige fuhr ordnungsgemäß auf dem Radweg und kollidierte ungebremst mit dem weißen Seat. Na immerhin wird erwähnt, dass die Radfahrerin sich korrekt verhalten hat. Allerdings bekommt sie auch gleich wieder zugeschrieben, dass sie ungebremst in den Seat fuhr. Was erdreistet die sich eigentlich, nicht zu bremsen wenn ihr jemand die Vorfahrt nimmt. Sie stürzte zu Boden und verletzte sich schwer. Eigentlich wurde sie ja verletzt, da ihr jemand die Vorfahrt genommen hat. Sie hat sich ja bei dem Unfall nicht selbst verletzt.

Zusammenfassend lernen wir aus dem Artikel: der PKW-Fahrer hat jemanden übersehen (passiert ja schon mal) und die Radfahrerin verletzte sich schwer, weil sie ungebremst in ein Auto gefahren ist.

So lange Pressemeldungen der Polizei derart formuliert sind und von der Lokalpresse ohne Veränderung übernommen werden, solange ändert sich auch nichts am Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Hier hat – wieder einmal – ein PKW-Fahrer alles falsch gemacht und einen Menschen schwer verletzt. Warum wird das nicht so deutlich gesagt? Nein, man hantiert mit “übersehen” und verniedlicht alles. Wo ist der Hinweis darauf, dass man als Autofahrer beim Abbiegen über die Schulter schauen muss? Wo ist der Hinweis auf die grundsätzliche besondere Vorsicht die man als Fahrer eines Kraftfahrzeuges walten lassen muss? Immerhin sitzt man in oder auf dem Fahrzeug, welches die Gefährdung im Straßenverkehr darstellt. Nicht die Fußgänger oder Radfahrer sind gefährlich, die Autofahrer gefährden andere – verdammt noch mal.

Und weiter: der benutzungspflichtige Radweg an der Steinstraße ist wegen genau dieser Unfälle gefährlich und darf nicht benutzungspflichtig sein. Spätestens jetzt sollte die Verwaltung aufwachen und endlich die Benutzungspflicht entfernen. Das ist schon seit Jahren kein Zustand und ich ignoriere die Pflicht auf dem lebensgefährlichen Radweg zu fahren an dieser Stelle aus Sicherheitsgründen schon seit Jahren.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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