Die CDU stellt jetzt unsere Anträge: Tempo-30 auf der Werster Straße
Auf der großen Bühne hat es der Zweite-Wahl-Kanzler Merz vorgemacht: einfach die Ideen, Vorschläge und/oder Anträge der Grünen nehmen und als eigene ins Parlament einbringen. Wir haben bereits vor vier Jahren einen Antrag zur Verbesserung der verkehrlichen Situation auf der Werster Straße eingebracht, in welchem es u.a. hieß:
Hauptausschuss vom 24.02.2021: Fraktionsantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der L 546 Werster Straße im Ortsteil Werste
[…] Streckenbegrenzung auf 30 Km/h mindestens 300 Meter östlich und westlich der Einmündung der Stüher Straße im Bereich des dortigen Kindergartens. […]
Leider wurden diese Ideen mit Bekanntgabe im Ausschauss für Stadtentwicklung am 19.08.2021 fast alle „abgeschmettert“:
ASE: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
[…] Grundsätzlich weißt die Bezirksregierung Detmold in ihrem Schreiben daraufhin, dass Kommunalpolitik nicht beschließen kann, welche baulichen Maßnahmen andere Straßenbaulastträger durchzuführen haben. Ein Ausschuss/ Rat kann „Prüfaufträge“ an die eigene Verwaltung beschließen. […] Die Fortentwicklung von verkehrssichernden und verkehrsberuhigenden Maßnahmen prüft die Verwaltung kontinuierlich seit Beginn des Baus der Nordumgehung-Trasse. In diesem Zusammenhang sind u.a. bereits streckenweise Temporeduzierungen von 50 km/h auf 30 km/h innerhalb der Ortsdurchfahrt sowie eine weitere Temporeduzierung von 60 km/h auf 50 km/h außerhalb der Ortsdurchfahrt unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörden (Landesbetrieb Straßenbau NRW, Kreispolizeibehörde, Bezirksregierung, Kreis Minden-Lübbecke) erörtert worden. Im Ergebnis fehlen der Straßenverkehrsbehörde für eine solche Anordnung die rechtlichen Grundlagen (Ermessensüberschreitung). […]
Nö, langsam fahren sieht die Straßenverkehrsbehörde nicht. Wo kommen wir denn da hin? Besonders schön fand ich damals die Einlassung gegen einen Zebrastreifen:
[…] Von der Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Werster Straße/L546“ Höhe des WEZ wurde seinerzeit aus Gründen der Verkehrssicherheit Abstand genommen. Es ist unumstritten sicherer, an solchen Querungsstellen den Fußgänger (als schwächeren Verkehrsteilnehmer) im Recht unterzuordnen (Querungshilfe mit Mittelinsel), als ihn in vermeintlicher Sicherheit zu bevorrechtigen. Die bundesweiten Unfallzahlen an vergleichbaren Straßenquerungen bestätigen dies klar. […]
Das erinnert frappierend an die Erläuterungen (vor zugegebenermaßen bereits 13 Jahren) zur Vorfahrtregelung an der Breitenbachstraße, bei der einem als Radfahrer regelmäßig die Vorfahrt genommen wird, weil der motorisierte Individualverkehr quer über der Radwegfurt steht:

mein Senf: Benutzungspflicht um Radfahrer zum Anhalten zu zwingen
[…] Außerdem ist es an der Einmündung Breitenbachstraße zu zahlreichen Unfällen gekommen. Durch die Benutzungspflicht zwingen wir Radfahrer an der Einmündung zu halten und den Autoverkehr durch zu lassen. Damit verringern wir die Unfallgefahr für Radfahrer sowie die Unfallbeteiligung von Radfahrern an der ohnehin gefährlichen Einmündung. […]
Und als sei es noch nicht genug, dass man Radfahrende auf benutzungspflichtige Radwege zwingt, damit ihnen dort die Vorfahrt genommen wird, so wird noch erklärt
[…] Natürlich kann man eine solche Regelung losgelöst von der Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich in Frage stellen. Aber dann muss man auch neue Prioritäten diskutieren. Will man freie Fahrt für Radler um jeden Preis und dafür lange Verkehrsstaus von Autos in Kauf nehmen? Die pusten ja auch eine Menge Schadstoffe in die Luft und belasten dadurch die Umwelt nicht unerheblich. […]
Und eine Verwaltung, die sowas erzählt meint, für eine Temporeduzierung fehlen die rechtlichen Grundlagen.
Aber zurück zum eingangs erwähnten CDU-Antrag:
Hauptausschuss vom 25.05.2025: Auf der L 546 „Werster Straße“ ist im Abschnitt Stüher Straße bis zur Ringstraße eine streckenbezogene Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 km/h durch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bad Oeynhausen anzuordnen.
[…] Die jüngste Änderung der StVO im Oktober 2024 hat die Voraussetzungen für streckenbezogene Anordnungen von Tempo 30 km/h auf kurzer Strecke gelockert, wodurch die örtlichen Straßenverkehrsbehörden nun mehr Entscheidungsspielraum haben. […]
Die CDU möchte sogar eine noch längere Strecke mit Tempo-30 versehen. Schön, wenn sie unsere Ideen aufgreift! Leider stimmt die Sache mit der StVO nicht so ganz, denn vereinfacht wurde die Zusammenfassung bzw. Verbindung bereits bestehender Tempo-30-Abschnitte (solche wie wir sie in 2021 beantragt hatten, weil da nämlich eine Kita ist), die dort aber gar nicht sind. Zur grundsätzlichen Möglichkeit, Geschwindigkeiten durch die jeweilige Gemeinde einzurichten, haben wir in 2023 beschließen lassen, der „Initiative Lebenswerte Städte“ beizutreten.
Zu dem von der CDU nun bearbeiteten Bereich der Werster Straße hatten wir Anfang 2022 einen Antrag auf Einrichtung eines streckenweisen Überholverbotes für einspurige Fahrzeuge gestellt. Dieser wurde von der Verwaltung ebenfalls abgelehnt, weil „ist ja nichts passiert“! Und natürlich wegen […] Das VZ 277.1 würde somit lediglich eine gesetzliche Regelung wiedergeben und ist somit zur Anordnung untersagt. […]! An anderer Stelle hat die Straßenverkehrsbehörde übrigens keine Hemmungen, Beschilderungen doppelt vorzunehmen. Immer dann, wenn sie den Radverkehr einschränken. Ich verrate nicht wo, sollen sie selber suchen!
Ich bin sehr gespannt, was die Straßenverkehrsbehörde nun zum CDU-Antrag erläutert, denn an den Gegebenheiten hat sich rein gar nichts geändert!
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