Flutmuldenbrücke von Nord nach Süd geöffnet
Straßen.NRW hat die Flutmuldenbrücke der Länge nach in der Mitte durchgeschnitten und möchte nun mit dem Abriss der einen Hälfte beginnen, während von Norden nach Süden Autos die Brücke befahren dürfen. Auch zu Fuß Gehende und Radfahrende dürfen die Brücke in dieser Richtung passieren. In der Vergangenheit wurde jedoch auch immer kommuniziert, dass sowohl der Fuß- als auch der Fahrradverkehr ebenfalls in die andere Richtung über die Brücke gelangen können und dürfen.
Das wurde mehrfach in den Ausschüssen so diskutiert und auch von Straßen.NRW konkret so vorgestellt. Im Ratsinfosystem habe ich dazu nach kurzer Recherche exemplarisch die Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 18.08.2020 heraus gesucht:
Radfahrer und Fußgänger könnten augrund der halbseitigen Bauweise den Baustellenbereich in beide Richtungen queren.
Für den motorisierten Individualverkehr hat Straßen.NRW heute auch alles vorbereitet und frei geräumt. Das ist alles kein Problem. Wenn man aus Norden kommt, sieht das dann so aus.
Alle dürfen wie gewohnt über die Brücke. Das ist gut und spart ein paar hundert Meter Umweg ein. Kommt man allerdings auf der Eidinghausener Straße auf dem Fahrrad aus der anderen Richtung …
… hat Straßen.NRW augenscheinlich vergessen, was in der Vergangenheit versprochen wurde. Und alles “die haben halt erst alles für die Autos fertig gemacht” sagt doch ganz deutlich nur, dass der Radverkehr eben nicht mitgedacht wird. Er ist entweder vergessen, oder nicht so wichtig.
Obwohl, für den Fußverkehr wurde ein Schild aufgestellt. Das könnte auch bedeuten, dass Straßen.NRW sich nicht an die gemachten Versprechen oder Versprechungen halten möchte. Denn die Beschilderung sieht schon ziemlich gewollt aus.
Aber ehrlich gesagt wäre ich über alles andere auch sehr erstaunt gewesen. Fahrradverkehr wird halt hier nicht gleichberechtigt mitgedacht.
Man beachte auch die verkehrsrechtlichen Defizite der Beschilderung.
Das Verbotszeichen für Radfahrer hat nach allgemeiner Rechtsprechung keine Gültigkeit, da durch die Aufstellung nur aus einer Richtung kein Verbotsbereich definiert ist. Dazu ist es überflüssig, da die Kombination aus “Verbot der Einfahrt” (VZ 267) und das Gehwegzeichen (VZ 239) das Radfahren eh verbietet.
Von der anderen Seite kann ich überdies keinen getrennten Geh- und Radweg entdecken. Es sei denn die Fahrbahn ist für Kraftfahrzeuge gesperrt und zählt als Radwegteil … auch diese Beschilderung ist doppelt.
Im wahren Leben bin ich nicht so kleinlich, aber wenn man sich – wie Straßen NRW – stets auf die Regelwerke zurückzieht, dann muss man sich auch daran messen lassen.