Überholabstand im Dörgen

Links parkt ein Auto, im Hintergrund kommt Gegenverkehr,
Freitag auf dem Weg zur Arbeit bin ich bei uns aus dem Wendehammer in den Dörgen eingebogen. Wie immer, normal. Der Dörgen ist in den letzten Jahren immer zugeparkter geworden. Klar, bei vielen Mehrfamilienhäusern sind einfach nicht ausreichend Parkplätze oder alternativ zuviele Fahrzeuge je Haushalt vorhanden. Die stehen dann auf der Fahrbahn. Dass dann ein Fahrrad nicht mehr überholt werden kann, habe ich hier im Blog schon mal vorgerechnet. Im Winter sieht man das anhand der Fahrspuren auch sehr schön. Dass das sehr vielen Menschen hinter einem Lenkrad völlig egal ist, erwähnte ich bereits ebenfalls oft.
Ein großzügig geschätzter Überholabstand von 50 Zentimetern.
An diesem Freitag parkte ca. nach 150 Metern Arbeitsweg auf der linken Seite ein Fahrzeug. Von vorne war Gegenverkehr zu sehen und ich fuhr mit ca. 23 Km/h. Von hinten hörte ich ein sich schnell näherndes Fahrzeug und ich habe mit der linken Hand durch auf und ab Bewegungen noch signalisiert, dass sich das etwas schnell anhörte … allerdings schien das den oder die Fahrer*in noch anzuspornen und womit ich nicht gerechnet hatte, geschah. Genau auf Höhe des links geparkten Fahrzeugs wurde ich noch überholt. Verdammt, das war eng. Das entgegenkommende Fahrzeug ist noch einen kleinen Schlenker nach links gefahren, weil auch das knapp war.

Mir fallen bei sowas wirklich nur Bezeichnungen ein, für die man im Zweifel Geld bezahlen muss. Was für ein asoziales und gefährliches Verhalten. Und es interessiert niemanden … im Gegenteil, wenn ich dazu was sage oder es im Bekanntenkreis thematisiere, bin ich der Depp, der sich “wegen jedem Scheiß aufregt”. Solange, bis das eigene Kind mal derartig überholt wird und nicht so ein “Kampfradler” ist wie ich.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

1 Kommentar zu „Überholabstand im Dörgen

  1. Hallo Andreas,
    das mit dem Geld bezahlen war wohl früher mal.
    Heute ist sowas salonfähig und darf von offizieller Seite publiziert werden:
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/erhobener-zeigefinger-fuer-alle-ohne-maske-berliner-senat-stoppt-umstrittene-mittelfinger-kampagne/26274924.html
    In vergangenen Zeiten durften Autofahrer dafür tausende Euro Strafe zahlen.
    Ich hoffe, Du überlebst auch weiter im Straßenverkehr.
    Was nutzt ein (inzwischen) in der StVO festgelegter Mindestabstand beim Überholen, wenn sich keiner danach richtet?
    BTW (kann rausgelöscht werden): Irgendwo bei Dir habe ich mal sinngemäß gelesen:
    Das Licht am Fahrrad entscheidet nicht darüber, ob man überfahren wird, sondern nur wie oft. Ich finde es es leider nicht mehr. Gib mal bitte die URL bekannt.
    Vielen Dank

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