Börstelstraße, Löhne – Versuch von Radinfrastruktur

Neulich lief in irgendeinem meiner Streams ein Artikel zur Börstelstraße durch. Ein Redakteur der Löhner Ausgabe hatte dort wohl einen Kommentar geschrieben, man sollte den dort gerade angelegten Radschutzstreifen wieder wegfräsen, da die Straße dort sonst zu schmal sei. Weil: man darf auf Radstreifen ja nicht parken. Und überhaupt, der Verkehr, wo kommen wir da denn hin. Anwohner scheinen das ähnlich zu sehen. Bin aber immer drüber weg gekommen, dazu etwas zu schreiben. Bis mich neulich ein Arbeitskollege auf die Straße ansprach und mich fragte, ob man das „so“ überhaupt machen darf. Nun, keine Ahnung wie „so“ ist. Also bin ich letzten Freitag nach dem Büro mal hingefahren. Nach dem Kreisel an der Kreuzung Brückenstraße, Börstelstraße und In den Fichten muss man erstmal die Fahrbahn queren, da der Radweg über die neue Autobahnbrücke nur einseitig geführt wird. Warum sollte man das auch anders machen, liebes Straßen-NRW?

Erste Querung der Börstelstraße nach der Brückenstraße
Erste Querung der Börstelstraße nach der Brückenstraße
Um dort hin zu gelangen musste ich allerdings erst durch den Kreisel. Ich kam von In den Fichten und stellte mit Erstaunen fest, dass man im Kreisel als Radfahrer über einen viel zu schmalen kombinierten Geh- und Radweg geführt wird, der in dem Kreisel – obwohl fahrbahnbegleitend – mit hübschen Vorfahrt-Achten-Schildern ausstaffiert ist. Super-Kacke. Bin natürlich nicht über das Konstrukt geholpert, sondern durch den Kreisel gefahren. Darum kam ich im oberen Bild auf der rechten Fahrbahn an. Würde man den Kreisel benutzen und als Radfahrer dreimal Vorfahrt gewähren, wäre man auf der linken Straße unterwegs.
Nächste Querung hinter der Autobahnbrücke
Nächste Querung hinter der Autobahnbrücke
Hinter der Autobahnbrücke muss man erneut über die Fahrbahn, weil der Weg einseitig auf der anderen Straßenseite weiter geführt wird. Ganz toll, auf nicht einmal 500 Metern zweimal die Seite wechseln … aus der anderen Richtung kommend ist es natürlich genauso, da muss ich ja auch auf die Gegenseite wechseln. Die Stelle kommt gleich im Bild ;-)
Beidseitig benutzungspflichtiger, kombinierter Geh- und Radweg
Beidseitig benutzungspflichtiger, kombinierter Geh- und Radweg
Vorher präsentiert uns die Löhner Verwaltung allerdings dieses Stück Drecksammelstelle als Radinfrastruktur. Da müsste mal jemand mit dem Besen drüber.
Querungshilfe direkt hinter einer Kurve
Querungshilfe direkt hinter einer Kurve
Nach dem Stück gesplittetem Asphalt kommt man nach Löhne rein. Radfahrende in Gegenrichtung müssen hier hinter einer Kurve die Fahrbahn queren. Ich erwähnte es etwas weiter oben. Sehr unschön. Dort fuhren etliche KFZ mit quietschenden Reifen um die Kurve. Klar, am Scheitelpunkt der Kurve beschleunigen, damit man auf die folgende Gerade ordentlich Tempo mitnimmt. Lernt man Sonntagsnachmittags ja von Heiko Wasser auf RTL.
Radstreifen in der Gosse
Radstreifen in der Gosse
Und so geht es dann weiter … *das* ist nicht euer Ernst, liebe Löhner Verwaltung, oder? Da komme ich mir als Radfahrer richtig ernst genommen vor. Hier wird was für die Sicherheit getan! Super – NICHT!
Parkraum
Parkraum
Aber immerhin scheinen die Infoveranstaltungen irgendwas gefruchtet zu haben. Der Radstreifen ist nicht ganz zugeparkt. Nur ein bisschen vom Auto steht darauf.
Noch mehr Parkraum
Noch mehr Parkraum
Natürlich ist es Scheiße, wenn man links neben so einem Streifen parken „muss“. Genauso wie auf dem Streifen selbst. Deswegen halte ich davon ja auch nichts. Wie es in der Regel ausgeführt wird, sieht man hier super.
Überholabstand
Überholabstand
Und wie Autofahrer in Fahrt mit solchen Streifen umgehen, sieht man an diesem Bild sehr schön. Das sind 1 1/2 Meter Abstand. Müssen es ja sein, ist so vorgeschrieben und natürlich halten sich Autofahrer immer an alle Regeln. Nur Radfahrer nicht.
kurze Unterbrechung
kurze Unterbrechung
Ganz offensichtlich ist den Löhnern schon bei der Einrichtung aufgefallen, dass die Straße gar keinen Radstreifen hergibt. So ein Streifen muss nämlich mindestens 1,85 Meter breit sein (inkl. dem 25 cm breiten Breitstrich), dazu kommt noch ein Sicherheitsabstand von 50 bis 70 Zentimetern zu parkenden KFZ. Kann ich bei der Börstelstraße beim besten Willen nicht erkennen. Das was da gemacht wurde kann ich mir nicht erklären. Der Sicherheit ist es jedenfalls nicht dienlich.

Ich kenne die Verkehrsbelastung der Börstelstraße nicht (und damit meine ich nicht die, wenn die Straße als Schleichumleitung bei Vollsperrung der Werster Straße genutzt wird), kann mir aber kaum vorstellen, dass hier soviel Verkehr ist, der eine benutzungspflichtige Radverkehrsanlage rechtfertigt. Ein Schutzstreifen wäre da deutlich sinnvoller gewesen. Darf man zwar auch nicht drauf parken, aber wenigstens überfahren. Noch sinnvoller wären hier aber wohl sog. „Sharrows“ gewesen und die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn. Das senkt die Durchschnittsgeschwindigkeiten und erlaubt es ausreichenden Abstand zu parkenden Fahrzeugen zu halten. Die überall beschworenen Kinder dürfen bzw. müssen eh auf dem Gehweg fahren! Und dann noch: liebe Anwohner und Autofahrer … nicht die Straße ist gefährlich, sondern die, die mit 1 Tonne Blech um sich herum darauf fahren. *Da* muss man ansetzen.

Um auf die Frage meines Kollegen zurück zu kommen … ja, ich glaube die Verwaltung darf das so anordnen. Sieht man daran, dass sie es getan hat. Entspricht es dem Stand der Technik und den geltenden Regelwerken? Ich bezweifle das ganz stark. Ist der Streifen gut und trägt zur Sicherheit bei? Nein, ganz und gar nicht. Er ist sogar das Gegenteil davon.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

3 Kommentare zu „Börstelstraße, Löhne – Versuch von Radinfrastruktur

  1. Ob man es glaubt oder nicht. Das ist noch einer der besseren Radwege in Löhne.

    Parken ist da übrigens nach Anlage 2 der StVO zu Zeichen 295 eh komplett verboten. Denkt man an den Türöffnungsbereich der Fahrzeuge und die nicht vorhandenen Ausweichmöglichkeiten, dann erschließt sich auch warum das so ist. Im Zweifel wäre es hier sogar besser auf dem Radweg zu parken, damit niemand auf die Idee kommt man wäre verpflichtet sich dadurch zu quetschen.

    Die kleinen Vorfahrt-Achten-Zeichen sind in NRW bei Kreiseln außerhalb geschlossener Ortschaften Standard. Hier hält sich Straßen NRW penibel an die VwV-StVO (die bei Radwegen dann wieder gerne ignoriert wird). Putzig ist, dass die StVO selbst gar keine getrennte Vorfahrt für unterschiedliche Straßenteile kennt und auch der Kraftverkehr von seiner Wartepflicht beim Ausfahren nicht entbunden wird. Für mich ist die Vorfahrtsituation an diesen Stellen völlig unklar und damit ist der entsprechende Verwaltungsakt nichtig, was so viel bedeutet wie: „Da sind keine Schilder, nur bedeutungsloses Blech.“. Man könnte auch umgekehrt argumentieren und sagen, dass es sich aufgrund dieser Schilder beim Radweg um eine eigenständige Straße handeln muss. Damit wäre dann die Vorfahrt zwar ein wenig klarer, aber die Benutzungspflicht in jedem Fall gekillt. Kurz. Die Teile sind schlichtweg Mist.

    Mit der Meinung stehen wir wohl auch nicht alleine da: Niedersachsen verzichtet da z.B. in aller Regel auch konsequent drauf.

  2. Zum Radfahr- bzw. Seitenstreifen:
    Anscheinend ist das gar kein Radfahrstreifen. Ich sehe jedenfalls nirgends ein VZ237. Somit wäre es ein schmaler Seitenstreifen, wo halt ab und an ein Radsymbol aufgemalt wurde.
    Somit ist rein rechtlich die Benutzung dieses Seitenstreifens durch Radfahrer freiweilig und auch die Anordnung ist korrekt. Seitenstreifen müssen keine Mindestmaße erfüllen.
    Freilich wird man als Radfahrer den Seitenstreifen benutzen (müssen). Die Autofahrer werden hier genug Druck aufbauen.

    Solche Konstrukte gibts bei uns auch. Aber wehe, man fährt legal auf der Fahrbahn und nicht auf dem Seitenstreifen mit Fahrradpigtogrammen. Da zeigen dir auffällig viele KFZ-Fahrer was sie von einem Fahrradfahrer auf der Fahrbahn in dieser Straße halten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*