Neue Radwegbenutzungspflicht an der Weserstraße

Straßen NRW hat im Zuge der Deckenerneuerung der Weserstrasse auf dem Stück zwischen der Bachstraße/Hüffer Straße und dem WEZ auf der nördlichen Seite einen Gehweg angelegt. Soweit so gut. Als die Planungen im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt wurden, habe ich Übles ahnend nach der vorgesehenen Beschilderung gefragt und mir wurde versichert, dass es keine Benutzungspflicht geben würde. Ein bisschen schmunzelnd im Übrigen, da das Urteil der Verwaltungsgerichts Leipzig noch nicht lange zurück lag.

So sieht die Stelle heute aus. Ein Zeichen 240 ordnet eine linksseitige Benutzungspflicht auf dem kombinierten Geh-/Radweg an. Wenn man aus Westen kommend die Weserstraße befährt, gibt es übrigens keine Benutzungspflicht. Ich werde also gezwungen, von der Fahrbahn aus, in die Querungshilfe einzufahren und den Gegenverkehr zu queren. Dann fahre ich keine 500 Meter auf der linken Seite auf einem zu schmalen Weg, um dann erneut die Fahrbahn queren zu müssen, weil der Weg schon wieder aufhört. Bitte, denkt denn hier niemand mit?

Die Weserstraße ist – auch wenn das subjektiv anders wahrgenommen werden mag – eine eher wenig befahrene Straße, der komplette Straßenverlauf ist soweit ich weiß an keiner Stelle ein Unfallschwerpunkt. Schon gar nicht im Längsverkehr. Und nun werden wider die StVo mutwillig zwei Gefahrenstellen durch Querungen der Fahrbahn und eine 500 Meter lange Gefahrenstelle durch einen beidseitig benutzungspflichtigen Weg geschaffen? Ich verstehe es nicht, es will mir nicht in den Kopf.

Ich wurde im Übrigen schon vor Wochen von einer Lokalredakteurin angerufen, die sich genau diese Situation schon dachte und ernsthaft Sorge hatte, nun ständig die Fahrbahnen queren zu müssen. Tja, damals dachte ich wirklich noch, ich könnte sie beruhigen :-/

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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