Wieder nicht vor unangepasstem Autofahrer geschützt

Die Polizei meldete gestern – und die NW übernahm heute – dass auf der Triftenstraße ein Radfahrer frontal in ein Auto gefahren sei. Polizei Mi-Lü: Helm bewahrt Radfahrer vor schweren Verletzungen
… Autofahrer befuhr um kurz vor 18 Uhr die Triftenstraße bergab in Richtung Bergstraße. Im entgegen kam der 49-jährige Radfahrer. Da die Bergstraße aus Sicht des 19-Jährigen in dem Scheitelpunkt einer annährend 90 Grad Kurve mündet, musste der junge Mann seinen Wagen stark abbremsen. Dabei rutschte der Pkw auf der leicht feuchten Fahrbahn in den Gegenverkehr und kollidierte dort mit dem Radfahrer … Nach Einschätzung der Polizei hätte sich der Mann ohne den Helm schwere Kopfverletzungen zugezogen.
Nach meinen Einschätzungen, war der Autofahrer mit einer nicht den Verhältnissen angepassten Geschwindigkeit unterwegs und hat zudem die Vorfahrt des Radfahrer missachtet. Dieses ganze Gefasel von Scheitelpunkt und 90° Kurve ist wurstegal, der muss da aufpassen. Ich fahre an dieser Stelle mehrmals die Woche entlang und es ist weder schlecht einsehbar noch über Gebühr steil. Dort kann man ganz bequem anhalten. Auch auf einer leicht feuchten Fahrbahn. Punkt.

Die Polizei formuliert aus der Situation gleich zwei mildernde Umstände für den jungen Mann: einmal ist es unübersichtlich (Scheitelpunkt, 90°) und dann kann man ja nun für’s Wetter wirklich nichts (leicht feucht).

Und der Helm … nun, ohne zu wissen, wie schnell beide unterwegs waren, ist so eine Vermutung der Polizei hinsichtlich der Schutzwirkung stochern im Nebel. Und was im Artikel wieder völlig untergeht: der Helm hat erneut keinen Unfall verhindert, der aufgrund der Unachtsamkeit eines Autofahrers passiert ist.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

3 Kommentare zu „Wieder nicht vor unangepasstem Autofahrer geschützt

  1. bei Nebel; bei feuchten Straßen; bei zu trockener Luft; bei Laub; Schnee und Staub auf den Straßen; im Frühling bei tiefstehender Sonne; im Sommer bei großer Hitze; im Herbst bei fallenden Blättern; im Winter bei Glätte; bei einer -oh mein Gott die war ja gestern noch gar nicht da-90° Kurve…..alles kommt so überraschend für den Autofahrer – da kann man so einen dämlichen Fahrradfahrer schon übersehen. Wie kann er es überhaupt wagen um diese Uhrzeit dort unterwegs zu sein. Da kann doch keiner mit rechnen……..

  2. Huch… Helme können Unfälle verhindern ? ;-)
    Sie können nur davor schützen oder vor schlimmeren bewahren, wenn es durch die Fahrweise eines anderen (oder aber auch die durch die eigene) zu einem Unfall gekommen ist.

    @Lutz
    *grins*

  3. @Gucky Was Du schreibst stimmt (womöglich) alles. Aber die Polizei weist in ihren Berichten eben immer darauf hin, was der Radfahrer alles falsch gemacht hat und nie, was den Unfall hätte verhindern können.

    Und so gut wie immer wird der Helm erwähnt. Das ist das Problem. Es wird eine Legende aufgebaut, nachdem man nur einen Helm aufsetzen muss, um sicher unterwegs zu sein. Das ist eben falsch. Warum wird in der obigen Meldung nicht erwähnt, dass der Autofahrer sich nicht den Verkehrs- und Wetterverhältnissen angepasst hat? Das ist an der Stelle keine gefährliche oder unübersichtliche Einmündung. Vor allen Dingen ist es eine Tempo-30-Zone!

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