Benutzungspflichtiger Parkplatz

Habe ich ja länger nicht gehabt. Nicht weil es nicht vorkommt, eher weil es schon fast normal ist. Radwege werden von Autofahrern genutzt – ganz selbstverständlich. Und wenn man sie darauf hinweist, dass es falsch ist was sie gerade tun, wird man angemeckert. Nutze ich hingegen mit meinem Rad “ihr” Revier und fahre auf der Fahrbahn, drehen sie durch.

Nein, dieser ADAC-Fahrer hat den Wagen hinten drauf nicht an der Jet-Tanke der Eidinghausener Straße eingesammelt. Der kam von oben und ist sehr zügig dort auf den Radweg gefahren, um dann dort zu halten. Einfach so. Er hätte völlig ordnungsgemäß auf der Fahrbahn halten können, dadurch hätte er niemanden behindert, denn Begegnungsverkehr von Autos ist auch so wie er da jetzt stand nicht möglich. Trotzdem wird der an der Stelle benutzungspflichtige Fahrradweg blockiert. Und niemand findet das ungewöhnlich!

Andererseits war ich eben auf der Hermann-Löns-Straße unterwegs. Eine Tempo-30-Zone in Rehme, in der die Verwaltung in den letzten Jahren auf meine Nachfragen mehrfach geantwortet hat, eine Entfernung dieser putzigen Streifen sei zu teuer.

Und weil dieser Streifen da ist, fahren natürlich besonders Kinder morgens auf dem Weg zur Schule gefährlich nahe an der Gosse und die Autos überholen mit Ellenbogenabstand. Allein: das ist kein Fahrradstreifen!

Das ist eine lustige Pinselei ohne Sinn. Irgendwann war es mal als Radstreifen gedacht – aber auch da schon völlig ungenügend und gefährlich. Als die Hermann-Löns-Straße zur 30-Zone wurde, hat man dieses Ding einfach nicht entfernt.

Als ich heute dort entlang fuhr, massregelte mich ein Autofahrer, ich solle gefälligst auf dem Radstreifen fahren. Er hat sogar angehalten, ist aus dem Auto gesprungen und hat sich mir in den Weg gestellt. In Tempo-30-Zonen gibt es keine Radstreifen oder Radwege. Schon gar nicht, wenn er nicht gekennzeichnet ist und über die Breite muss man kein Wort verlieren. Hat ihn alles nicht interessiert. “Der Autofahrer” meint, ich müsste das Ding benutzen. Derjenige welcher mich zurecht weisen wollte, hielt aber trotzdem ganz selbstverständlich darauf – genau wie der ADAC-Fahrer seinen Abschleppwagen auf dem Radweg abstellen darf.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

3 Kommentare zu „Benutzungspflichtiger Parkplatz

  1. Hallo,

    auf den Hinweis, man müsse auf dem Radweg fahren, kann man antworten, der Autofahrer habe die Autobahn zu benutzen. Oder gleich nach dem Dienstausweis fragen.

    Grüße
    Andreas

  2. Ich gebe solchen Leuten regelmäßig meine Visitenkarte und radle dann kommentarlos Weiter, dann können sie ja rechtlich dagegen vorgehen. Jedenfalls ist das Argument ich als Radfahrer nützte meine Anonymität aus nicht mehr vorhanden :-)
    Bisher habe ich noch keine Post vom Ordnungsamt bekommen. Also nur heiße Luft durch schlechte Durchlüftung im Auto?

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