5 Kommentare zu „Warum man niemals “freiwillig” eine DNA-Probe abgeben sollte

  1. Nur stimmt die Darstellung nicht – man sollte nicht die (statt gerichtlicher Anordnung auch freiwillig mögliche) Abgabe einer DNA-Probe als *Beschuldigter* (zum Zweck der Aufklärung künftiger Straftaten durch diesen Beschuldigten, Rechtsgrundlage § 81g StPO) verwechseln oder vermengen mit den nur freiwillig möglichen DNA-Massentests (Rechtsgrundlage § 81h StPO), deren Ergebnisse eben nicht für zukünftige Strafverfahren gespeichert werden.

    Aber ich dachte mir schon, als ich den Artikel im Lawblog las, der – wie dort üblich – geschickt so verfasst ist, dass er zum Missverständnis geradezu einlädt, dass er genau zu diesen Reaktionen führt. Politiker eben. :-)

  2. > deren Ergebnisse eben nicht für zukünftige
    > Strafverfahren gespeichert werden.

    Und genau da darf man dann ja auch durchaus anderer Meinung sein – bzw. es einfach nicht glauben. Unabhängig davon, ob man Politiker ist, oder nicht :-)

  3. Natürlich. Glauben darf man alles – allerdings gibt es für diesen Glauben keinen Beleg und keine Darstellung der “geglaubten” technischen Umsetzung.

    Das finde ich als Argument sowohl grundsätzlich als auch gerade gegen die Mitwirkung an der Aufklärung schwerer Straftaten ein eher schwaches Argument.

  4. Man trägt durch die Abgabe einer “freiwilligen” Speichelprobe nicht zur Aufklärung einer schweren (oder welcher auch immer) Straftat bei. Man beweist nur proaktiv seine Unschuld. Das ist leider etwas anderes. Und dass die Proben in solchen Fällen nach Abschluss der Ermittlungen gelöscht werden, bezweifle ich. Aus Gründen, die in den letzten Monaten offensichtlich geworden sind. Wer argumentiert “Das darf man aber gar nicht.” ist ehrenwert, aber realitätsfern.

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