Keine Hetzjagd

Zwei Besoffene prügeln in einem U-Bahnhof auf einen jungen Mann ein. Bei solchen Gelegenheiten sind die Opfer – oder deren zufällig anwesende Helfer – durchaus schon mal gestorben. Der in diesem Fall angegriffene flieht also und wird von einem der Angreifer verfolgt. Auf der Flucht läuft er auf eine Straße, wird von einem Auto erfasst und stirbt. Die beiden Angreifer haben nun Haftstrafen bekommen, welche zur Bewährung ausgesetzt sind. Beide waren der Polizei wegen Körperverletzung und Raubdelikten bekannt.

Bei allem Verständnis für unser Rechtssystem, diese beiden Männer hatten bereits Bewährung, sie sind wegen gleichartiger Delikte (Mehrzahl!) bekannt. Warum verdammt noch mal gibt es da Bewährung? Das bringt doch nun wirklich alles nichts. Die haben einen Mann zu Tode gehetzt! Und der Richter besitzt die Frechheit zu sagen “Panik oder Todesangst konnten beim Opfer nicht festgestellt werden”. Das kann doch alles nicht wahr sein. Ist dem Richter klar, was er mit so einem Urteil für Signale sendet?

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

3 Kommentare zu „Keine Hetzjagd

  1. “Sie waren der Polizei bekannt” lässt von der Formulierung her offen, ob die Betreffenden vorbestraft sind oder nur Anzeigen gegen sie vorgelegen haben. Und dass der Betroffene gerade nicht zu Tode gehetzt wurde, hat das Gericht ja offenbsr festgestellt.

    Es ist vermessen, aufgrund von Presseberichten,due zur Beurteilung nie ausreichen und oft mit der Realität nichts zu tun haben, die Entscheidung eines Gerichts beurteilen zu wollen,dem die kompletten Ermittlungsakten vorlagen und dass dann die Beweise allesamt in öffentlicher Hauptverhandlung erhoben hat. Das ist allenfalls möglich, wenn man selbst auch an der gesamten Hauptverhandlung als Zuschauer teilgenommen hat.

    Dass es bei solchen Vorwürfen nicht “den Richter” gibt, sondern ein mindestebs drei-, hier sicherlich fünfköpfiges Gericht, ist dann nur eine kleine Fußnote.

    • Und dass das Gericht festgestellt hat, dass das Opfer nicht zu Tode gehtzt wurde, ist ja meiner Meinung nach eine Frechheit. Wobei es ziemlich unerheblich ist, ob es ein einzelner oder 5 Richter waren. Das ändert an der Tatsache nichts.
      Es macht auch wirklich nichts besser, wenn die Täter der Polizei nur bekannt sind, weil sie körperverletzen oder der Polizei bekannt sind, weil sie wegen Körperverletzung verurteilt wurden. Ehrlich nicht.

  2. Full Ack.

    Bei ein- oder zweimaligen »Ausrutschern« darf man gerne etwas nachsichtiger (aber dennoch bestimmt) sein, auf positiven Lebenswandel hoffen, darauf, daß der Täter was gelernt hat, Resozialisierung.

    Aber bei Serientätern, noch dazu Gewalttaten, muß man ganz klar frühzeitig sagen: So nicht.

Schreibe einen Kommentar zu Andreas Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*