Änderung des Rundfunkstaatsvertrages

Wer selbst schon mal die Mediathek von ARD oder ZDF genutzt hat, sollte muß(!) eine ähnliche Mail verfassen!

An
poststelle@stm.bwl.de, direkt@bayern.de, landesredaktion@berlin.de, poststelle@mw.brandenburg.de, office@sk.bremen.de, poststelle@bwa.hamburg.de, poststelle@stk.hessen.de, poststelle@stk.mv-regierung.de, poststelle@stk.niedersachsen.de, poststelle@staatskanzlei.saarland.de, poststelle@dd.sk.sachsen.de, landesregierung@schleswig-holstein.de, poststelle@tsk.thueringen.de, Reinland-Pfalz per: http://www.stk.rlp.de/rlp/broker?uMen=504705df-4091-47fd-35a3-115f96529772

Sehr geehrte Damen und Herren,

sobald ich ein Rundfunk- oder Fernsehempfangsgerät in meinem Haushalt vorhalte, bin ich gezwungen an die GEZ Gebühren abzuführen. Ob ich das Gerät nun nutze oder nicht. Neuerdings muß ich sogar für im Haushalt vorrätige Computer an die GEZ Gebühren abführen, da ich auch hiermit theoretisch die Möglichkeit hätte, die Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender zu empfangen.

Leider kann ich aber die von mir über die GEZ finanzierten Sendungen nicht immer dann konsumieren, wenn sie ausgestrahlt werden. Eine Möglichkeit ist dankenswerterweise das bequeme Streaming über das Internet. Ich habe dieses in letzter Zeit vielfach genutzt.

Diese Möglichkeit wird genommen, wenn Sie am 12. Juni der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages zustimmen, welcher die Speicherdauer für Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen im Internet auf 7 Tage beschränkt.

Diese auf Anregung der Zeitungsverleger eingebrachte Änderung ist insofern sehr merkwürdig, als die Archive der Printmedien ebenfalls im Internet abrufbar sind – allerdings in vielen Fällen deutlich weiter als 7 Tage zurück. Vielfach ist dort die Speicherdauer unbegrenzt.

Kurz: Hauptsächlich der Bürger finanziert zwangsweise die öffentlich-rechtlich produzierten Sendungen. Ihm wird der Zugriff darauf über ausdrücklich in die Finanzierung einbezogene Geräte (Computer) beschnitten. Er kann Sendungen, die er über andere Geräte nicht sehen konnte, nicht nachholen.

Print-Medien finanziert der Bürger nur dann, wenn er sie bei Interesse kauft. Er kann die Inhalte über das Internet aber jederzeit zu einem Großteil nachverfolgen.

Welchen Sinn macht das, außer den Print-Medien/Verlegern einen Vorteil per Gesetz zu geben? Warum darf die GEZ dann weiter Gebühren einziehen?

Stimmen Sie am 12. Juni gegen die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Edler Via Panorama, drauf gekommen durch fefe.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

4 Kommentare zu „Änderung des Rundfunkstaatsvertrages

  1. Nö, das ist der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Aktuell wird der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beraten.

  2. Antwort aus Thüringen:

    —-
    Sehr geehrter Herr Müller,

    vielen Dank für Ihre Meinungsäußerung zum Entwurf des 12.Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Als in Thüringen für Medienangelegenheiten zuständiger Leiter der Stabsstelle Medien möchte ich Sie gerne über das Folgende informieren.

    die EU-Kommission hat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens festgestellt, dass das deutsche Rundfunkrecht nicht uneingeschränkt mit europäischem Recht vereinbar ist. Deshalb haben Deutschland und die EU-Kommission im Rahmen eines Beihilfeverfahrens vereinbart, dass Deutschland bis April 2009 den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insbesondere im Bereich der Internetangebote konkreter gestaltet. Dabei müssen die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU-Kommission ebenso wie die Interessen der Rundfunkgebührenzahler berücksichtigt werden. Dies soll im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geschehen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – aber auch andere Beteiligte – waren bei der Abfassung des Beihilfekompromisses und sind in den derzeitigen Diskussionsprozess eingebunden.

    Einem Ergebnis dieser Beratungen soll nicht vorgegriffen werden, doch ist aufgrund verschiedener Äußerungen von interessierter Seite auf Folgendes hinzuweisen:

    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat ein sehr umfangreiches Sendearchiv, an eine Löschung dieses Archivs ist zu keinem Zeitpunkt gedacht worden. Vielmehr soll erstmalig eine formale Beauftragung auch mit einem Abruf-Angebot erfolgen. Für viele dieser Archivschätze haben die Sender aber nur das Recht zur Ausstrahlung im Fernsehen und nicht für einen Internetabruf. Da dieser Abruf unverschlüsselt und weltweit erfolgt, wäre der Nacherwerb sämtlicher Rechte sehr teuer. Hinzu kommen die Kosten für die technische Infrastruktur. Daher sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht sein gesamtes Archiv zu einem kostenlosen Abruf ins Netz stellen, da dies zu unabsehbaren Steigerungen der Rundfunkgebühr führen würde. Entsprechend planen die Länder Grenzen für Abrufangebote. Die Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden darüber hinaus entscheiden können, welche Angebote für eine bestimmte Zeit kostenlos im Internet abgerufen werden können; für zeit- und kulturgeschichtliche soll keine Zeitbegrenzung gelten. Damit wird es Angebote, wie sie heute in den Mediatheken präsentiert werden, weiterhin geben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    Leiter Stabsstelle Medien

    —-

    Mir scheint, Panorama hat etwas übertrieben …

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