Sofort die Sonne verbieten …
… oder aber eine Sonnenbrillenpflicht für Autofahrer einführen. Dann kann nicht mehr – wie so oft in den letzten Monaten – die „tiefstehende Sonne“ als Grund herhalten, wenn man „Autofahrer hat nicht aufgepasst und war unangemessen schnell unterwegs“ nicht schreiben will. POL-MI: Radfahrerin verletzt – … befuhr ein 61-jähriger Löhner …
