Überholabstand mit Meterstab errechnet

Wenn ich zur Arbeit fahre habe ich eine Kamera am Lenker. Die ist nicht immer an, aber manchmal eben schon. So auch in der letzten Woche, als ich im Dörgen mit – meiner Meinung nach – zu wenig Seitenabstand überholt wurde.

Die parkenden Fahrzeuge werden bei Überholvorgängen von Radfahrenden von den Menschen in Autos geflissentlich ignoriert. Egal ob sie auf der Gegenseite parken oder in Fahrtrichtung, es wird trotzdem überholt. Es sei denn, ich fahre so weit zur Mitte, dass der Mensch am Lenkrad Angst um seinen Lack hat. Das ist übrigens der Unterschied zu Radfahrenden: die haben Angst um ihre Haut! In diesem Fall war ich offensichtlich zu weit rechts, denn der SUV-Fahrer quetschte sich zwischen parkendem Auto und mir noch hindurch.

Um mein Gefühl des zu engen Abstands zu überprüfen, war es in diesem Fall recht glücklich, dass das rechte Vorderrad mit der äußeren Kante genau auf der Kante des Gullideckels entlang fuhr. Da kann ich dann ja mal hinstiefeln und einen Zollstock Meterstab dran halten. Im Beitragsbild ganz oben sieht man mein Fahrrad vor dem Gullideckel. Die linke äußere Kante des Gullideckels – dort wo die Außenkante vom Autoreifen war – ist 230 cm von der linken Kante des Rinnsteins entfernt. Dazwischen war ich. Ich bin in der Überholsituation nicht so nah am rechten Rand gefahren wie das Rad im Bild steht, hatte aber sicher auch nicht den empfohlenen einen Meter zum rechten Fahrbahnran. Mein Lenker ist 72cm breit.
Wir haben also 230 cm minus 72 cm = 158 cm. Mein Lenkerabstand zum rechten Rand betrug vielleicht 60 cm, so dass nur noch 98 cm verbleiben. Es sind aber gesetzlich 150 cm vorgeschrieben. Zudem liegt das Vorderrad des Autos noch ein wenig innerhalb des Kotflügels und der Außenspiegel schlägt noch einmal mit wohlwollenden 15 cm dazu. Großzügig hatte dieser Überholvorgang also 85 cm Abstand zu mir. Deutlich zu wenig!
Daraus folgere ich, dass viele Menschen in Autos Abstände nicht richtig einschätzen können und ihnen die Abmessungen ihres eigenen Fahrzeugs nicht bekannt sind. Oder aber, dass sie sich absichtlich so verhalten und genau wissen, was sie tun. Beides ist alles andere als gut. Um mich zu schützen, werde ich also in Zukunft die empfohlenen 100 Zentimeter zum rechten Rand einhalten. Mir wurde dann zwar schon mal gesagt, ich „mache mich breit wie ein LKW“, aber meine Gesundheit ist mir schon wichtig! Das ist der Sinn der Übung.
@meinsenf
Wenn man mit dem Auto langsamer fährt, darf man doch auch weniger Abstand zum Radfahrer, oder?
Allerdings vermute ich, dass der Autofahrer in diesem Beispiel ebenfalls nicht extra abgebremst hat.
Inzwischen fahre ich auch immer wieder bewusst mit einem deutlich grösseren Abstand zum rechten Straßenrand.
Jeder muss sich den Platz nehmen, den er braucht, auch wenn das schon mal dazu führt, dass ein anderer warten muss. So hat es mir der Fahrlehrer beim LKW-Führerschein eingetrichtert.
Remote-Antwort
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Nein, egal wie schnell Du fährst, der einzuhaltende Abstand bleibt gleich.
@meinsenf Stimmt wohl. Habe nochmal kurz im Netz recherchiert. Ich weiß nicht woher ich das habe, aber da bin ich wohl einem Irgglauben aufgesessen.