Dreiste Meldung der Polizeidirektion Ludwigshafen

Der Preis für die unglaublichste Meldung des Quartals geht an die Polizeidirektion Ludwigshafen. Eine Autofahrerin biegt rechts ab, ohne vernünftig in die Zielstraße einsehen zu können. Der Grund dafür ist ein PKW, welcher womöglich nicht korrekt “im Einmündungsbereich” geparkt wurde. Auf Google erkennt man sogar noch besonders schraffierte Bereiche – ganz offensichtlich ist die Einmündung nicht ohne. Trotz Gegenverkehr fährt die Autofahrerin weiter, weicht – weil sie die Situation augenscheinlich anders eingeschätzt hatte – nach rechts aus und rammt das geparkte Fahrzeug. In der Fahrschule wäre die Frau durchgefallen.

Was schreibt aber die Polizei Ludwigshafen?
Radfahrerin verursacht Unfall und fährt weiter
… Da die Radfahrerin zu weit in der Straßenmitte fuhr, musste die Autofahrerin nach rechts ausweichen, um einen Zusammenstoß zu verhindern …

Wer entscheidet denn hier, was “zu weit” ist und wo in der StVO steht etwas von “zu weit in der Mitte”? Wäre der Gegenverkehr ein KFZ gewesen, wäre dann auch der Gegenverkehr Schuld gewesen? Die Radfahrerin hatte kein Hindernis auf ihrer Seite. Sie fuhr auf ihrer Fahrbahn. Natürlich hat die abbiegende Autofahrerin Schuld, wenn sie beim Abbiegevorgang ein parkendes Auto rammt. Noch dazu, wenn sie abbiegt, ohne zu sehen wo sie hin fährt. Was ist das für eine Sichtweise der Polizei? Und warum darf man dort im Bereich der Einmündung überhaupt parken? Oder darf man das nicht und die Polizei vergaß nur, dies zu erwähnen?

So eine dreiste Meldung habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Die Autofahrerin hatte augenscheinlich keine Vorfahrt (sieht nach rechts vor links aus) und ist trotz Gegenverkehr und schlecht einzusehender Einmündung gefahren. Genau das hätte ich in so einer Meldung erwartet. Aber wenn gerade keine tiefstehende Sonne zur Hand ist, dann muss ja eine zufällig vorbei fahrende Radfahrerin Schuld sein. Genau aus dem Grund habe ich überhaupt keine gute Meinung über die Polizei wenn es um den Radverkehr geht. Ganz schlimm!

Falls die Situation dort vor Ort anders ist und die Radfahrerin dort nicht fahren durfte, bitte ich um Korrektur. Ansonsten ist nur mit den Informationen der Polizei aus dem Artikel m.E. sogar eine falsche Beschuldigung.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

3 Kommentare zu „Dreiste Meldung der Polizeidirektion Ludwigshafen

  1. Einen ähnlichen Blödsinn hatte vor geraumer Zeit auch mal die PD Kaiserslautern von sich gegeben. Da war

    die Fahrradfahrerin zu weit nach links auf die Fahrbahn (geraten) und touchierte seitlich mit einem vorbeifahrenden Pkw.

    Das wurde in dem Fall von der PD LU eindeutig getoppt! Offenbar scheint es in Polizeipressestellen einen enormen Fachkräftemangel zu geben…

  2. Einen weiteren dreisten Beitrag in der Reihe “victim blaming” liefert die Kölner Polizei, kurz vor Karneval:

    “Zwischen der Bodinusstraße und der Straße “Am Botanischen Garten” setzte der Busfahrer zum Überholen an und scherte nach links aus. Als sich der Bus auf gleicher Höhe mit der Radfahrerin befand, soll die 48-Jährige nach links gelenkt haben. Sie prallte gegen den Bus und stürzte.”

  3. Effektive Abhilfe: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Verfasser der Pressemitteilung einreichen. Muss nicht von dem Geschädigten kommen, besonders effektiv etwa von lokalem Blogger/ADFC-Sprecher/… Landet mit etwas Glück in der Dienstakte und ist hinderlich bei Beförderungen. Das spricht sich dann in den Presseteams der Polizei herum, so dass solche Falschbeschuldigungen (falls es eine war, hier ist ja von besoffenem Radfahrer, der unvermittelt fast in den Gegenverkehr fährt bis vernünftiger Radfahrer, der Sicherheitsabstand zu Bordstein / parkendem Auto einhält alles möglich) in Zukunft hoffentlich unterbleiben.
    Schlüsselworte: Polizei muss nach BVerfGE 105, 252, 272 ff. neutral, sachlich korrekt, zurückhaltend und objektiv berichten. Sie muss sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst sein, da ihre Meldungen einer besonderen Annahme der Richtigkeit unterliegen.
    Tatsächlich müsste die Polizei eigentlich dafür sensibilisieren, dass Radfahrende Fahrzeugführende sind, die in der Regel die Straße benutzen, und bei denen ein Überholabstand von 1.5m, bei Bussen von 2 m einzuhalten ist, wobei die Radfahrer selbst einen Abstand nach Rechts einhalten müssen, um nicht mit dem Bordstein oder einer sich öffnenden Autotür in Berührung zu kommen.
    Von der Rechtslage mal abgesehen: Wo bleibt hier die Zurückhaltung? Aufgrund der Aussage der Autofahrerin, die eine klare Motivlage hat ihre Schuld jemand anderem aufzubürden, schiebt die Polizei der Schuld der Radfahrerin zu, ohne jede Relativierung oder kritische Distanzierung?

Schreibe einen Kommentar zu Claudia Schröder Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*