Sind Fahrradfahrer keine Verkehrsteilnehmer?

Unterscheidung zwischen Verkehrsteilnehmern und Fahrradfahrern
Unterscheidung zwischen Verkehrsteilnehmern und Fahrradfahrern
Ich musste beim Durcharbeiten des Haushaltsplanentwurfes der Stadt Bad Oeynhausen ein bisschen schmunzeln. Augenscheinlich ist man in der Verwaltung der Meinung, man müsse Fahrradfahrer noch einmal ausdrücklich von Verkehrsteilnehmern bzw. -innen differenzieren. Und es scheint auch nur männliche Radfahrende zu geben. Anders kann ich mir die Auflistung der Zielgruppen für Parkierungsanlagen nicht erklären ;-)

Und warum Bürger und Bürgerinnen noch einmal eine andere Zielgruppe sind, als Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen, erschließt sich mir auch nicht. Früher in der Grundschule mussten wir immer so Kreise aufmalen und da rote, grüne, blaue, gelbe Dreiecke, Quadrate oder Kreise reinlegen. Mengenlehre. Mit Schnittmengen. Ich würde mal behaupten, dass es auch bei Bürgern, Verkehrsteilnehmern und Fahrradfahrern gewisse Schnittmengen geben muss ;-)

Ja, ich weiß, Clown gefrühstückt … obwohl, vielleicht ist das auch Ernst gemeint. Es steht immerhin so im Haushalt! Dann bin ich auf dem Fahrrad also kein Verkehrsteilnehmer.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

3 Kommentare zu „Sind Fahrradfahrer keine Verkehrsteilnehmer?

  1. Guten Morgen Andreas,
    da musst Du Dich auch nicht wundern, wenn den Radfahrern (und Radfahrerinnen!) das Leben in Oeynhausen so schwer gemacht wird.
    Sieh es einfach positiv, immerhin stehen Radfahrer auf der Agenda!
    Radfahrerinnen aller Länder, steht auf für die Gleichbehandlung!!!
    Sternfahrt nach Oeynhausen!! :o)
    Beste Grüße und einen schönen 2. Advent
    Martin

  2. Warum soll es in Oeynhausen besser sein als in Berlin? Die StVO unterscheidet z.B. konsequent zwischen Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen. Zu dumm, dass Schutzstreifen für Radler von Fahrzeugen (auch Fahrrädern, weil das Wort “Kraft” vergessen wurde) nur in Ausnahmefällen befahren werden darf. *lol*

    Das sind freudsche Fehlleistungen, mit denen der Verfasser seine innere Auffassung verrät.

    • Genau das war die Intention meines Posts. Ich denke auch, dass es einiges darüber verrät, wie man verwaltungsintern die verschiedenen Verkehrsarten einsortiert.

Schreibe einen Kommentar zu Löhner Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*