Frühlingsrituale

Es geht wieder los: wie jedes Jahr fasst sich die Polizei und die Presse ein Herz und läutet die Fahrradsaison ein! Viele Leute holen ihre Räder aus dem Keller und benutzen diese sinnvollerweise um damit ins Büro oder zur Schule zu fahren. Dies wird in aller Regel für verstärkte Kontrollen genutzt. Polizei Mi-Lü: 340 Verkehrsverstöße bei Fahrradkontrollen
… Am häufigsten wurde unerlaubt der Radweg in die falsche Richtung oder der Bürgersteig befahren.
Und ganz ehrlich finde ich es prima, dass diesen dämlichen Geisterfahrern gesagt wird, wo sie hingehören. Allerdings nicht nur am Anfang des Jahres, sondern grundsätzlich. Genau wie Autofahrern gesagt werden soll, wo sie nicht stehen sollen wenn sie abbiegen wollen. Oder wo sie nicht parken sollen. Oder dass sie beim Abbiegen mal kurz über die Schulter schauen. Aber genauso regelmäßig, wie im Frühjahr die vorgefertigten Pressemitteilungen aus der Schublade geholt werden, werden diese Verstöße des motorisierten Verkehrs nie erwähnt und toleriert. Das ist einfach ätzend. … Die Polizei kündigte weitere Kontrollen dieser Art im Mühlenkreis an, da mit Beginn der schönen Jahreszeit die Fahrräder aus dem Keller geholt werden und damit die Unfallzahlen mit den Radfahrern erfahrungsgemäß steigen … Merkwürdig, als ich vor zwei Jahren mit der örtlichen Polizei die Unfallstatistik der vorhergehenden 3 Jahre durchgegangen bin, gab es keine jahreszeitenbedingte Häufung der Unfälle. Das bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auch eine statistisch erhöhte Unfallrate anliegt, ist normal und hat mit Radfahrern nichts zu tun. Insofern ein völlig unnötiger Absatz in der Meldung.

Übrigens, am gleichen Tag wurde diese Meldung veröffentlicht: Polizei Minden-Lübbecke: 71-jähriger Radfahrer verletzt
… Der 21-jährige Fahrer eines VW Golf befuhr am Freitagmorgen um kurz nach 8 Uhr die Edelweißstraße in Barkhausen und wollte nach rechts auf die Portastraße abbiegen. Dabei übersah er einen von rechts kommenden Fahrradfahrer, der auf dem für seine Fahrtrichtung linken Geh- und Radweg unterwegs war, obwohl ein solcher auf beiden Fahrbahnseiten vorhanden war. Außerdem verzichtete der 71-jährige Radler auf einen Helm …
Ein Autofahrer passt nicht auf und mäht einen Radler um. Statt ganz deutlich zu machen, dass der Autofahrer gepennt hat, wird erwähnt, dass der Radfahrer links fuhr. Sehr interessant aber, dass die Polizei nicht schreibt, dass er dies nicht durfte. War es etwa erlaubt? Weiterhin trug er frecherweise keinen Helm. Selbst schuld also, wenn er umgefahren wird, oder? Wie, der Helm schützt gar nicht vor’m umgefahren werden und es gibt keine Helmpflicht? Warum wird es dann erwähnt?

So läuft das mit der Berichterstattung!

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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