GEZ Gebühren
Der Raubritterwahn hat eine neue Blüte getrieben … 29.12.2006, 15:03 Uhr, Lüneburg (dpa) -Autohäuser müssen für die Radios in ihren Vorführwagen Rundfunkgebühren zahlen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Geklagt hatte eine Autohausbesitzerin. Sie hatte argumentiert, sie halte die Radios nicht zum Empfang bereit, sondern biete sie nur …