GEZ Gebühren

Der Raubritterwahn hat eine neue Blüte getrieben …

29.12.2006, 15:03 Uhr, Lüneburg (dpa) -Autohäuser müssen für die Radios in ihren Vorführwagen Rundfunkgebühren zahlen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Geklagt hatte eine Autohausbesitzerin. Sie hatte argumentiert, sie halte die Radios nicht zum Empfang bereit, sondern biete sie nur zum Verkauf an. Für die Gebührenpflicht reiche aber die Möglichkeit aus, Radioprogramme zu empfangen, wiesen die Richter die Klage zurück. Eine Ausnahme, wie sie für Radio-Fachgeschäfte gilt, sei auf Autohäuser nicht anwendbar.

Ist da irgendwo Menschenverstand dort draußen? Muß nicht auch ein Richter ein gewisses Mindestmaß an … wie soll man das nennen, Überblick? Verstand? Denken? … besitzen?

Wann kommt endlich die Verschlüsselung für *alle* Rundfunkprogramme, und das was ich sehen und hören möchte, das bezahle ich auch. Florian Silbereisen, Karl Moik und was sonst noch an Debilitäten im öffentlich Rechtlichen auf die Menschheit losgelasen wird, finanziere ich nämlich nur mit Bauchschmerzen! Aber ich muß ja … das ist wirklich eine Frechheit. Nicht das Programm, wer es gucken will, soll es tun. Aber das ich etwas bezahlen muß, was ich nicht nutzen möchte, das ist mir nicht erklärlich.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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