Fassade des Königshof

Am vergangenen Dienstag war der Königshof im nichtöffentlichen Teil des Ausschuss für Stadtentwicklung auf der Tagesordnung.

Die Neue Westfälische zitiert dazu den Eigentümer in der Ausgabe vom Donnerstag mit den Worten
NW vom 20.04.2023: Fassade mit neuer Plane
[…] „Wir planen zur Kurpark-Seite eine Glasfassade“, sagt Ersay gegenüber der NW. Das sei auch im nicht-öffentlichen Teil des Ausschusses wohlwollend zur Kenntnis genommen worden. […]

Ich habe Herrn Ersay im nicht-öffentlichen Teil nicht gesehen. Ich habe in der Präsentation keine Glasfassade erkennen können. Es wurde nichts zur Fassade des eigentlichen Königshofes vorgestellt. Ich habe auch an keiner Stelle irgendeine Art von „Wohlwollen“ wahrgenommen. Das betrifft natürlich ausschließlich mich und meine Empfindung. Was die anderen Ausschussmitglieder dort gefühlt und gesehen haben mögen, kann ich nicht sagen.

Villen am Inowroclawplatz und der Königshof in Bad Oeynhausen

An meiner Einstellung zum Objekt aus 2019 hat sich nach allen bisher erfolgten Präsentationen und Vorstellungen exakt nichts geändert.

Am 27.10.2021 haben wir im Ausschuss für Stadtentwicklung für das Objekt Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beschlossen.
Bebaubarkeit der Grundstücke Gemarkung Bad Oeynhausen, Flur 4, Flurstücke 31 und 32 (ehemals Hotel Königshof)
[…]
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt unter Beachtung der möglichen städtebaulichen und baulichen Veränderungen folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 auf den Grundstücken Gemarkung Bad Oeynhausen, Flur 4, Flurstücke 31 tlw. und 32 bis zum 30.06.2022 in Aussicht.

1. Höhenentwicklung
Festsetzung Nr. 4 Maß der baulichen Nutzung, Zahl der zulässigen Vollgeschosse.
Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse kann als maximale Höhenentwicklung ausgenutzt werden, wenn die vorhandene Höhe des Nachbargrundstücks „Am Kurpark“ Nr. 9 bezogen auf NN nicht überschritten wird.

2. Baugrenze und Geschossflächenzahl
Festsetzung Nr. 6.1 Überbaubare Grundstücksflächen.
Die Grund- und Geschossflächenzahl darf in Teilen überschritten werden.

3. Parkraum für den motorisierten Individualverkehr (MIV)
Festsetzung Nr. 11 Flächen für Stellplätze und Garagen.
Parkraum für ein künftiges Hotel und weitere objektbezogene Nutzungen darf sich auf maximal vier Geschosse erstrecken und maximal 120 Stellplätzen Platz bieten. Eine Nutzung als öffentliches Parkhaus ist untersagt.

4. Fassadengestaltung
Die Politik ist durch die Vorlage von Gestaltungsvarianten in die Fassadengestaltung einzubinden.

Ich habe im Vorfeld sehr gegen den Beschluss gesprochen, weil mir klar war, dass dies der Anfang vom Ende war. Leider gab es nur 4 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen und 14 Zustimmende. Natürlich wurde die Frist zum 30.06.2022 nicht (komplett) eingehalten und natürlich müssen wir jetzt einen Bauantrag auf Basis dieser Erleichterungen positiv bescheiden. Und das, obwohl vor der Beschlussfassung viele Stimmen zu hören waren, dass das doch keiner im Rat will und die Bedingungen eh nicht eingehalten werden. Nun bekommen wir das, was beschlossen wurde :-/

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*