Gefährliche Kanten

Ich bin schon unter ganz schön viele Unterführungen durch gefahren. Auch an schätzungsweise hunderten, die an Flußradwegen angelegt waren. Ich kann mich wirklich an keine Unterführung erinnern, bei der der Weg mit Bordsteinen zur Seite extra gefährlich gemacht wurde wie auf der nördlichen Seite der Unterführung der Nordumgehung entlang der Werre.

Ich vermute, der Weg ist fertiggestellt, denn auf beiden Seiten ist der Anschluß an den Asphalt des Weges potteben. Nur unter der Brücke ist nach rechts und links ein Bordstein angelegt, so dass Radfahrer im Begegnungsverkehr mit Fußgängern, Kinderwagen, Rollatoren oder schwankenden Inlinern Gefahr laufen, sich ganz gepflegt auf die Nase zu legen, wenn sie an die Kante kommen. Ausweichen unmöglich – Toll!

Das sieht jetzt auch nicht erst ein paar Tage so aus, dass ist schon ein paar Monate so. Insofern deutet es tatsächlich auf “Endausbau” hin. Die Unterführung in Löhne entlang der Werre mag man sich als positives Beispiel einmal ansehen. Warum hier in Oeynhausen wieder so ein Murks angelegt wurde … tja. Oder wird das noch mit Asphalt aufgefüllt? Sieht ja nicht so aus.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

8 Kommentare zu „Gefährliche Kanten

  1. Murks, würde ich das leider nicht nennen! Bautechnisch völlig richtig ausgeführt! Wasserführende Kante nennt man den Zustand den sie da sehen! Heißt im Klartext das der Trassenverlauf von den seitlichen Böschungsneigungen getrennt wird! Das auch richtig so, da der Fußgänger bzw. der Radfahrer auf der Böschung nichts zu suchen hat! Sonst hätte man sich den Asphalt auch sparen können und alles in einer Pflasterbauweise wo der Radfahrer auf der Böschung rum ölt wo er nichts zu suchen hat! Fakt ist Böschungen werden mit gewissen Neigungen ausgeführt und auch die Böschungsoberkante bzw. der Böschungsfuß haben unterschiedliche Neigungen die ein Gefälle um 2,5% um weiten übersteigen! Heißt es wäre viel zu Gefährlich sich in diesen Bereichen mit einem Fahrrad aufzuhalten! Daher die Kante! weiterhin hab ich mich köstlich über den Eintrag über die Absenkungen an der Eidinghausener Straße amüsiert ! Ich plaudere mal ein wenig aus dem Nähkästchen nach den gültigen Vorschriften!:Barrierefreie Querungsanlagen für Fußgänger nach DIN 32984 (2011-10) “Bodenindikatoren im öffentlichen Raum”
    Allgemeines über Querungsanlagen
    Querungsanlagen für Fußgänger werden angelegt bei plangleichen Knotenpunkten wie Kreuzungen, Einmündungen oder Kreisverkehren und auch im Verlauf einer Straße. Die Entscheidung über die Anordnung von Querungsanlagen richtet sich nach den Kriterien der “Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen” (RASt 06) mit den Festlegungen zum Überquerungsbedarf für die Fußgänger.

    Fußgängerüberquerungsstellen sollten grundsätzlich deren Auffindbarkeit und Nutzbarkeit garantieren. Durch Absenkung der Bordsteine wird eine Überrollbarkeit des Fahrbahnrandes ermöglicht und durch optische, taktile und akustische Wahrnehmungen die Sicherheit blinder und sehbehinderter Menschen gewährt.

    Die DIN 32984 zeigt zur Gestaltung der Straßenrandeinfassung zwei Möglichkeiten auf:

    •Ausführung mit einer durchgehenden Bordsteinabsenkung innerhalb eines Überganges (genannt: “Gemeinsame Querungsstelle”) und
    •Ausführung von Bordsteinabsenkungen mit differenzierter Bordhöhe (genannt: “Getrennte Querungsstelle”).Gemeinsame Querungsstelle
    Gemeinsame Querungsstellen beinhalten in der DIN die Gestaltung des Fahrbahnrandes innerhalb eines Überganges mit einer einheitlichen abgesenkten Bordhöhe von 3 cm. Diese Randeinfassungen haben sich über Jahrzehnte auch international in vielen Städten und Gemeinden durchgesetzt, aber bei den Behindertengruppen führt diese Bordsteinhöhe jedoch zur Dissonanz. Der 3 cm hohe Bordstein ist zwar für Verkehrsteilnehmer mit Rollstuhl oder Rollator anstrengend und unangenehm (verursacht ein “Darüberhoppeln”), kann jedoch von der Mehrheit dieses Personenkreises gerade noch bewältigt werden. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist sie zu niedrig, weil dieser tief liegende Bordstein (und zum Teil noch abgerundet) kaum oder oft nicht zu ertasten ist und somit ein gefährliches Hineinlaufen zur Straße erfolgen kann.

    Örtliche Besonderheiten verlangen aber (z.B. bei kleinen Radien oder aus Gründen der Fahrbahnentwässerung), dass nach wie vor diese Bauweise angewendet werden muss. Zu beachten ist deshalb die exakte Einhaltung der 3 cm Bordsteinhöhe aber mit einem Kantenradius von 10 mm, wie aus den “Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen” (RASt 06) hervorgeht. Diese Einbauhöhe sollte aber keine Bautoleranz zulassen.

    Um diese Problematik zu entschärfen, wurden daher Querungsstellen mit differenzierter Bordhöhe in der RASt 06 (2006) und nun auch in der DIN 32984 (2011-10) aufgenommen.

    Bauweisen mit einer durchgehenden Nullabsenkung werden in der DIN nur anerkannt bei Querungsstellen mit Verkehrsberuhigung durch Fahrbahnaufpflasterung und bei Überquerungsstellen an Bahnanlagen.
    Als Ergänzung ist die ZTV Pflaster anzusehen! Sorry aber bei so viel Müll kann ich nicht anders als zurückrudern!

    • Für die Wasserführung hätte es auch eine einfache Rinne getan. Wenn man Angst hat, daß sich nun jemand links und rechts vom Weg aufhält … nunja ob die sich von so einer Kante jetzt aufhalten lassen? Überhaupt muß man den Menschen immer vor sich selbst beschützen und dabei viele Sachen verschlimm bessern? Da hätte es bestimmt bessere Methoden gegeben.

      Darüber hinaus sind die Aussagen bzg. der Gestaltung von Überwegen ziemlich wirr zusammen gefasst. Gänzlich bleibt die Frage offen, wieso Fußgängerquerungen der Maßstab für Radwegefurten sein sollen.

  2. Wasserführende Kante
    ist echt gut. Da muss man nur tierisch aufpassen, dass es nicht eine wasserstauende Kante wird und der Radweg sich als flacher Kanal füllt, was spätestens mit etwas Laub oder gar überfrierender Nässe ganz lustig werden dürfte.
    Interessieren würden mich auch die Dimensionen des gemeinsamens Geh- und Radwegs, der in Relation zum Verkehrszeichen nicht besonders breit erscheint und ja aus den richtig genannten Gründen kein Ausweichen erlaubt.

  3. Ich zitiere nur aus dem anerkannten Regelwerken! Nicht mehr nicht weniger! Ich gebe nur zu bedenken das in dem Blog hier viele Sachen schlecht geredet werden, die aber bautechnisch und planerisch korrekt durchdacht sind und ausgeführt sind! um Kritik zu üben sollte man sich halt in den Technischen Vorschriften auskennen!

    • Die zitierten Passagen sind aber ziemlich durcheinander zusammengefasst und vor allem für getrennte Radverkehrsführungen nicht einschlägig.

      Darüber hinaus haben es die Behörden selbst nachweislich auch nicht im besonderen Maße mit der Befolgung dieser Vorschriften. Gebt mir eine Ausfertigung der VwV-StVO und einen Zollstock. Das reicht, um 90% der Benutzungspflichten von Radwegen zu killen. Nehmt die StVO und Du findest in jeder Innenstadt einen kostenlosen legalen PKW-Parkplatz und ich garantiere Dir Du bekommst dort dennoch eine Knolle. Nehmt die Bauvorschriften und ich garantiere Dir es sind bessere Lösungen zu finden. Nur leider nimmt man sich für den Radverkehr nie bis selten die Zeit dieses zu tun oder bleibt im Stadium „gut gemeint ist schlecht gemacht“. Fakt ist unsere Radverkehrsanlagen entsprechen technisch dem Stand der 60er und 70er Jahre und zwar zum Teil auch bei Neubauten. Dabei machen es die Niederlande und Dänemark vor, wie es besser geht. Und auch Städte wie Bünde haben Bad Oeynhausen um mindestens ein Jahrzehnt abgehängt, obwohl es auch dort Lösungen gibt, die ich nicht optimal finde. Aber man gibt sich in Bünde sehr große Mühe und das respektiere ich, auch wenn meine Auffassung im Einzelfall von der des Herrn Schuh (um mal einen Namen zu nennen) abweicht.

    • Moment.

      Über Murks zu reden ist immer zulässig. Dazu ist es nicht notwendig Vorschriften zu kennen. Vorschriften können in sich bereits Murks sein – das sieht man dann typischerweise an einer darauf folgenden Änderung.

      Bekannte Beispiele wären etwa die bis 1976 nicht vorhandene Gurtpflicht. Da wurde nachgebessert.

      Und hier ist es etwa möglich die Bordsteine rund um unsere Blindenschule mit einem dahinter aufgebrachten Muster hervorragend tastbar und trotzdem mit dem Radl befahrbar zu gestalten.

      Nicht alles was die Vorschrift sagt muss auch in billigster Weise ausgeführt werden.

  4. Wie hoch ist den die Unterführung ? Und vor allem wie hoch ist es denn rechts des Weges wo auf dem Bild die Vier(?) verkehrt herum hängende Dreiecke sind? Wer hier Nachts fährt und leicht vom Wege abkommt der sollte lieber einen Helm tragen. Nein lassen wir das mit dem Helm. Ich fahre oft nachts (MIT GUTEM LICHT und NÜCHTERN) und komme schon mal vom Wege ab, das liegt an dem fehlenden Kontrasten , was nachts wiederum Normal ist.
    Eng verlaufende Bordstein kanten oder nicht gesicherte Durchfahrts Höhen sind da eine große GefahrWie hoch ist den die Unterführung

    • So niedrig ist die gar nicht. Ich kann rechts oben unter der Brücke fahren ohne mir den Kopf zu stoßen. Allerdings ist da dann nicht mehr viel Platz bis zur Schädeldecke. Auf dem Weg ist das eigentlich kein Problem!

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