Übernahme der e.on-Anteile in die WWE und das Bürgerbegehren

In der heutigen Sondersitzung des Rates sollen wir darüber entscheiden, ob die von uns gehaltenen Anteile der e.on Westfalen Weser AG als Sacheinlage in die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG eingebracht werden. Über die fehlerhafte Schreibweise des Namens ohne Bindestriche sehe ich mal hinweg und mache mir keine Gedanken hinsichtlich der Berater, die das wahrscheinlich so vorgeschlagen haben. Um diese Entscheidung angesichts des derzeit laufenden Bürgerentscheides zu einem Bürgerbegehren leichter zu machen, gibt es einen sogenannten “Letter of intent”, in dem uns zugesichert wird, dass wir im Falle eines erfolgreichen Bürgerbegehrens oder einer Konzessionsvergabe an jemand anderem als die WWE, unsere Anteile aus der WWE ohne Verlust zurück bekommen.

Hört sich zunächst gut an. Nur auf Nachfrage in der letzten Ratssitzung teile mir der Kämmerer mit, dass die WWE nicht der Rechtsnachfolger der e.on Westfalen Weser ist. Das Bürgerbegehren richtet sich aber auf die Anteile an der e.on Westfalen Weser AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin. Mithin lassen wir heute im Rat das Bürgerbegehren sterben, sollten wir beschließen die Anteile in die neue Gesellschaft zu geben. Ich vermute, dass war den, den Letter of intent anbietenden, Vertragsparteien klar. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

Wir müssen also heute entweder, ein Ratsbürgerbegehren initiieren, dass den gleichen Wortlaut hat, wie das bisherige und sich aber auf die Anteile der WWE bezieht – damit könnte ich gut leben. Auch wenn ich es gar nicht so sehe, dass wir die Anteile verkaufen sollten, aber der Bürgerwille ist zu berücksichtigen. Oder wir beschließen von uns aus, die Anteile zu übertragen und sofort aus der Gesellschaft auszuscheiden – da bin ich sehr skeptisch.

Was wir aber in jedem Fall machen müssen ist, die Frist des Letter of intent zu verlängern, denn ich gehe davon aus, dass bis zum Jahresende noch nichts entschieden ist und dann stehen wir mit kurzem Hemd da. Haben u.U. noch keine Konzessionsvergabe erreicht, aber unsere Anteíle in der WWE – was laut Vertrag nur dann geht, wenn die Konzession auch bei der WWE liegt. Diese Situation wäre dann garantiert alles andere als diskriminierungsfrei hinsichtlich der Konzessionvergabe.

Ich vermute, nichts davon möchte heute irgendjemand diskutieren.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*