Neue Beschilderung an der Kirchbreite

[Updates stehen unten im Artikel]

Die Schilder für die Geschwindigkeitsbegrenzungen an der Kirchbreite sind seit Jahren nicht ganz so aufgestellt, wie es ursprünglich gedacht war. Habe ich schon mal angemerkt, wurde ignoriert. Letztlich ist es wohl doch mal jemandem in der Verwaltung aufgefallen und in einem Nebensatz einer Sitzung des Schulausschusses wurde Änderung avisiert. Ich habe über An der Kirchbreite ( K8 ) bestand bisher auf Grund der vorhandenen Beschilderung eine nicht gewollte Unterbrechung der Tempo-30-Regelung. Insofern ist zur Nachbesserung aus Gründen der Schulwegsicherung nachfolgende straßenverkehrs-rechtliche Anordnung bereits am 17.02.2010 an den Kreis Minden-Lübbecke ergangen:
* Das auf der Nordseite der Kirchbreite, ca. 30 m östlich der Einmündung Pestalozzistraße aufgestellte Verkehrszeichen 274-53 StVO (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h) ist auf die westliche Seite der Einmündung zur Pestalozzistraße zu versetzen.
* Auf der Südseite der Kirchbreite, östlich der Einmündung Pestalozzistraße, ist ein zusätzliches Verkehrszeichen 274-53 StVO aufzustellen.
damals ein bisschen gegrübelt – und nicht ganz verstanden. Aber die werden schon wissen was sie tun.

Gestern habe ich Tim dort lang kutschiert und mich über die Umsetzung des oben geschriebenen doch etwas gewundert.

Wenn man aus Richtung Osten kommend Richtung Werste auf der Kirchbreite fährt, steht in Höhe des Parkplatzes der StadtSparkasse ein Tempo 30 Zeichen. Das gilt dann bis “Zum Riepelhof” / “In der Wiehwisch”, weil es dort nicht wiederholt wird.

Ab dort bis knapp vor der “Pestalozzistraße” darf man dann wieder 50 fahren, da erst hier erneut ein Tempo 30 Schild steht.

Hinter der “Pestalozzistraße” folgt ein Zebrastreifen, da es dort rüber geht zur “Schule am Weserbogen”. Allerdings fehlte dort bisher ein erneutes Tempo 30 Schild und man konnte praktisch direkt hinter der “Pestalozzistraße” mit 50 über den Zebrastreifen fahren. In dieser Richtung hatte man also in der Praxis nur zwischen Grundschule und “Zum Riepelhof” und knapp 50 Meter vor der “Pestalozzistraße” tatsächlich 30 Km/h zu beachten.

Befährt man die “Kirchbreite” aus Westen kommend Richtung Eidinghausener Kreisel kommt zunächst die Kreuzung mit der “Heisenbergstraße” (hier geht es zum Parkplatz der “Schule am Weserbogen”) und danach steht ein Tempo 30 Schild.

An der Einfahrt zur Schule kann man also noch ordentlich Tempo machen. Danach muss man sich bis zur “Pestalozzistraße” an 30 halten – das Zeichen wird hier nicht wiederholt. Zugegebenermaßen erkennt man aber auch die Richtung Süden weiterführende Pestalozzistraße kaum, so dass die meisten wohl bis zu “In der Wiehwisch” langsam fahren (naja, was man so unter langsam versteht). Nach der Einmündung fehlt dann das wiederholende Tempo 30 Zeichen,

so dass wieder auf’s Gas gedrückt wird, bis nach ca. 150 Metern erneut auf die Tempobeschränkung hingewiesen wird.

Also auch in dieser Richtung ein nicht unerheblicher Teil der Straße “Kirchbreite”, der nicht unter die Geschwindigkeitsbegrenzung fällt. Da ist schlicht schluderig beschildert worden. Soweit so schlecht, das hat man – wie oben beschrieben – erkannt und wünschte Besserung.

Und das sieht dann so aus:

Beim Angucken verkrampfen meine Finger schon! Zwischen “Pestalozzistraße” (hinter dem Zebrastreifen) und der “Heisenbergstraße” hat man zwei neue Tempo 30 Schilder aufgestellt, die in die gleiche Richtung zeigen und an der Stelle an der Gesamtsituation nichts Wesentliches ändern. Sie setzen noch nicht einmal den obigen Beschluss um. Was soll das?.

Man hätte lediglich dass auf der südlichen Seite knapp hinter der “Heisenbergstraße” stehende Schild Richtung Westen vor die “Heisenbergstraße”, das ebenfalls auf südlicher Seite befindliche Schild knapp vor der Grundschule ebenfalls nach Westen bis knapp hinter “In der Wiehwisch” versetzen müssen. Auf der nördlichen Seite hinter “In der Wiehwisch” ein neues Tempo 30 Schuld aufstellen und das vor der “Pestalozzistraße” hinter derselben montieren müssen und alles wäre in wunderschöner Richtigkeit. Aber dann hätte man sich ja tatsächlich mit der Situation vor Ort beschäftigen müssen. Ich bezweifle, dass dies angesichts der erfolgten Maßnahme geschehen ist. Wieder mal Geld rausgeworfen, ohne damit etwas bewirkt zu haben.

Ich frage mich, wer diese Maßnahme nach Fertigstellung qualitätsgesichert hat. Da müssen doch Abnahmen erfolgen, oder nicht? im übrigen wurden mir die Kosten für die Aufstellung von Schildern bereits als ein möglicher Ablehnungsgrund für die Einrichtung einer Fahrradstraße genannt. So teuer kann das ganz offensichtlich nicht sein, wenn man die Dinger einfach wahllos aufbauen kann.

Achso, ganz vergessen: ganz einfach hätte man es, wenn man die Kirchbreite vom Kreisel bis zur Heisenbergstraße einfach als Tempo-30-Zone ausweist. Alle einmündenden Straßen sind das sowieso – sofern nicht sogar Spielstraßen. Und angesichts der Ballung von Schulen auf diesem Teilstück, sollte das wohl auch kein Problem darstellen.

[Edit 1:] Heute nachmittag wurde mir gesagt, dass das “neue” Schild hinter der Pestalozzistraße schon immer dort war. Nun, dann muss es jemand erneuert haben. Sowohl Schild auch als Mast machten mir einen neuen Eindruck. Dementsprechend wäre das Schild ca. 100 Meter vor der Pestallozistraße neu – und somit auch nicht richtig. Wie man es dreht, es passt jedenfalls immer noch nicht. Laut dem oben zitierten Beschluss war hinter der Pestalozzistraße kein Schild. Also so, wie ich es oben beschrieben habe.

[Edit 2:] Bin heute nachmittag (14.05.) nochmal da lang gefahren und muss kleine Brötchen backen! Vor der Heisenbergstraße steht tatsächlich ein Tempo-30-Schild! Insofern ist dort doch geschwindigkeitsreduziert.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

1 Kommentar zu „Neue Beschilderung an der Kirchbreite

  1. Zur Info: Streckenverbote werden nicht durch Kreuzungen und Einmündungen aufgehoben. Da das letzte 30 km/h Zeichen in Richtung Wulferdingsen kein Gefahrenzeichen hat und keine Aufhebung erfolgt darf man raten, bis wohin der Verwaltungsakt gelten soll … Theoretisch bis Bergkirchen.

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