OVO zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und OrdnungStand: Januar 2006 – 19. Erg. Lfg.§ 13 Lärmschutz(1) Neben den Bestimmungen der Geräte- und Maschinenlärmverordnung sind innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile lärmverursachende Tätigkeiten, wie z.B. der Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor, …

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