Autofahrer|innen können keine Abstände abschätzen
In der Königstraße gibt es – wie an fast allen Straßen in Bad Oeynhausen – keine (benutzungspflichtigen) Radverkehrsanlagen. Und das finde ich nicht einmal schlimm, denn diese Straßen sind meist nicht so stark befahren bzw. haben sowieso Tempo-30. Ja, ich weiß, dass sehen Menschen in Autos regelmäßig anders. Die Königstraße hat zwischen Steinstraße und Kaiserstraße keinen Radweg. Nichteinmal auf jeder Seite einen Gehweg und natürlich ist der einseitig angelegt für den Radverkehr tabu. Zudem parken auf der nördlichen Seite auch noch KFZ in Parkbuchten direkt neben der Fahrbahn.
Zu diesen halte ich morgens selbstverständlich ausreichend Abstand, weil ich nicht so enden möchte, wie der Herr in Dehme oder gar Wanda Perdelwitz.

Der Mensch, der mich in der letzten Woche an dieser Stelle überholte, war offensichtlich nicht in der Lage, sein Lenkrad bestimmungsgemäß zu benutzen. Ob dies aufgrund körperlicher Einschränkungen so war, oder ob kognitive Hindernisse der Grund dafür waren, weiß ich nicht. Jedenfalls ist so jemand nicht dazu geeignet, ein tonnenschweres motorisiertes Fahrzeug auf öffenlichen Straßen zu führen. Unnötig zu erwähnen, dass der Herr 20 Meter weiter an der nächsten Einmündung abbog, dort aufgrund rechts parkender Fahrrzeuge warten musste und mich an der Weiterfahrt hinderte.
Zu Radfahrenden muss beim Überholen ein Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden. Der Abstand zwischen dem parkenden und dem überholenden KFZ ist schon nur maximal zwei Meter. Davon geht ein Meter Abstand von mir zum parkenden KFZ ab. Mein Lenker ist 72 Zentimeter breit. Das bedeutet, dass dieses Auto mich mit ca. 30 Zentimeter Abstand überholt hat. So fühlte es sich auch an!
Und dazu fällt mir nur ein Wort ein: Arschloch.

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