“Übersehen”? Vorfahrt genommen und angefahren!

Die Polizei hat es echt drauf Sachverhalte so darzustellen, dass der Autofahrer möglichst glimpflich da steht. Ist eigentlich der übliche Abiegeunfall: Polizei Mi-Lü: Radfahrer übersehen
Leichte Verletzungen hat sich ein 22 Jahre alter Radfahrer zugezogen, als er am Dienstagmorgen in Volmerdingsen mit einem Pkw kollidierte.
Leicht verletzt wurde der Radfahrer durch einen PKW-Fahrer, welcher ihm die Vorfahrt nahm. Er hat sich die Verletzungen nicht einfach so zugezogen. Niemand zieht sich einfach mal so Verletzungen zu. Und ganz sicher ist der Radfahrer auch nicht als der aktive Part mit dem PKW kollidiert.
Der junge Mann war nach Feststellungen der Polizei gegen 6.40 Uhr auf dem Radweg entlang der Volmerdingsener Straße (L 772) in nördlicher Richtung unterwegs. Üblicherweise schreibt die Polizei hier “… benutzte den Radweg in der falschen Richtung …” oder “… fuhr entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung …” um dann (völlig korrekt!) mit erhobenem Zeigefinger darauf hinzuweisen, wie gefährlich Geisterfahren ist und das man das als Radfahrer doch bitte sein lassen soll, weil die armen Autofahrer – die meist auch noch von er tiefstehenden Sonne blind gemacht werden – gar nicht damit rechnen *können*, dass da jemand von rechts kommt. Und überhaupt muss man sich doch auch auf den Vertrauensgrundsatz verlassen können, nach dem sich alle an die Regeln halten.

Das haben sie hier nicht getan weil es von der Straßenverkehrsbehörde so vorgeschrieben ist, hier mit dem Rad in die falsche Richtung zu fahren – wie an vielen Stellen in Bad Oeynhausen! Hier wird man als Radfahrer zum Geisterfahrer gezwungen! Passt natürlich nicht ins Schema der Polizeipressemeldungen, mal deutlich zu sagen, wie bescheuert und gefährlich solche linksseitigen Benutzungspflichten sind. *1
Zu diesem Zeitpunkt näherte sich ein 52-jähriger Autofahrer von der Wulferdingsener Straße. Als dieser an der Einmündung mit der Landstraße nach rechts abbiegen wollte, kam es zum Zusammenstoß mit dem Fahrradfahrer. Der 22-Jährige prallte gegen das rechte Vorderrad des Pkw, verlor das Gleichgewicht und stürzte … Vorfahrtstraße? Kein Wort davon, dass der Autofahrer vielleicht hätte anhalten sollen, kein Wort davon, dass er hier schlicht und ergreifend dem Radfahrer die Vorfahrt genommen hat. Nein, es kam ganz unweigerlich zum Zusammenstoß, wie soll so eine Situation auch sonst ablaufen? Was hätte der Autofahrer denn tun sollen? Immerhin ist doch der Radfahrer an das Vorderrad des PKW geprallt. Auf gar keinen Fall ist der Fahrer des PKW mit seinem Fahrzeug fahrlässig und dösig in den Weg des Radfahrers gefahren und hat ihn dabei gerammt. Wo kämen wir denn da hin, wenn Autofahrer so etwas tun würden? Nein, der Radfahrer ist irgendwo gegen gefahren, der Tölpel!

Ich bin echt ärgerlich über diese Art der Berichterstattung. Und ich bin ärgerlich auf die Lokalpresse, die diese Artikel immer wortwörtlich so übernimmt.

*1) An der Stelle ist es besonders perfide, weil an der Einmündung der Wulferdingsener Straße der einseitig benutzungspflichtige kombinierte Geh- und Radweg endet und hinter der Wulferdingsener Straße als Gehweg – nicht für Radfahrer frei – fortgeführt wird. Überflüssig zu erwähnen, dass es keinerlei Führungen für den Radverkehr gibt. Man steht dann halt so da rum und guckt doof aus der Wäsche. Ich beachte an der Stelle aus genau diesen Gründen die Benutzungspflicht natürlich nicht. Bin ja nicht lebensmüde oder will unbedingt ins Krankenhaus.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

3 Kommentare zu „“Übersehen”? Vorfahrt genommen und angefahren!

  1. Beide hatten Vorfahrt, da beide auf der Vorfahrtstraße unterwegs waren. Der abbiegende Autofahrer hat dem geradeausfahrenden Radfahrer jedoch den *Vorrang* genommen.

    • Verstehe ich nicht. Die Volmerdingsener Straße ist die Vorfahrtstraße. Die Wulferdingsener Straße mündet in diese. Der Autofahrer fuhr auf der Wulferdingsener Straße und wollte in die Volmerdingsener Straße einbiegen. Der hatte keine Vorfahrt. Der Radfahrer hatte Vorfahrt. Sogar *falls* er in die Richtung gar nicht fahren dürfte, hätte er Vorfahrt (nicht Vorrang), weil er auf der Vorfahrtstraße unterwegs war.

      Die Wulferdingsener ist keine Vorfahrtstraße.

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