… das auch heimliche Aufspüren und Verknüpfen personenbezogener Daten, ist Inhalt aller persönlichen Freiheit.
Wahrscheinlich bin ich mit meinen 42 Jahren einfach zu jung, um zu verstehen, was der 24 Jahre ältere Thomas Giesen – ehemaliger sächsischer Datenschutzbeauftragter – mit seinem Aufsatz sagen möchte. Es sind einige richtige Dinge enthalten, aber auch genauso viele, bei denen sich mir die Nackenhaare sträuben. Verdachtsunabhängige Komplettüberwachung um um Urheber- und Verwertungsrechte zu sichern? süddeutsche.de: Verwirrte Träume von unkontrollierter Freiheit
… Im Informationszeitalter wäre es eine unerträgliche Knebelung, wenn man von Privaten und Unternehmen verlangt, dass sie sich jede Datenverarbeitung von den Betroffenen genehmigen lassen … Und damit ist schon die Erstellung von Datenbanken auch aus schwer zugänglichen und versteckten Quellen gemeint. Wie kann man als Datenschützer eine solche Ansicht publizieren und muss ich mir angesichts solcher Menschen an Schaltstellen von Datenschutz und Informationssicherheit nicht große Sorgen machen?
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